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Zeiterfassung bei Leiharbeit und Zeitarbeit

Zeiterfassung für Leiharbeiter: Wer ist verantwortlich, was muss dokumentiert werden und welche Pflichten gelten.

6 Min. Lesezeit
Leiharbeiter mit Zeitnachweis

Zeiterfassung bei Leiharbeit und Zeitarbeit

Zwei Unternehmen, ein Arbeiter – wer erfasst die Zeit?

Das Wichtigste in Kürze

  • Entleiher muss Arbeitszeit erfassen
  • Verleiher braucht Zeitnachweise für Abrechnung
  • Beide haben Dokumentationspflichten
  • Mindestlohn-Kontrolle besonders wichtig
  • Branchen mit Sonderregelungen beachten

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Grundlagen Arbeitnehmerüberlassung

Beteiligte Parteien

Wer ist wer:

ParteiRolle
VerleiherPersonaldienstleister, formaler AG
EntleiherEinsatzbetrieb
LeiharbeitnehmerArbeitet beim Entleiher

Rechtsverhältnisse

Dreiecksbeziehung:

  • Verleiher ↔ Leiharbeitnehmer – Arbeitsvertrag (Arbeitgeber)
  • Verleiher ↔ Entleiher – Überlassungsvertrag
  • Entleiher ↔ Leiharbeitnehmer – Weisungsrecht (während Einsatz)

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Wer ist verantwortlich?

Zeiterfassung

Pflichten:

PflichtVerantwortlich
Erfassung der ArbeitszeitEntleiher
ArbZG-EinhaltungEntleiher
Dokumentation für LohnVerleiher
Nachweis für AbrechnungBeide

Warum Entleiher

Begründung:

  • Weisungsrecht – Bestimmt, wann gearbeitet wird
  • Kontrolle – Sieht, ob Zeiten stimmen
  • ArbZG-Verantwortung – Schutz am Arbeitsplatz
  • Überstunden – Ordnet an, muss dokumentieren
  • Prüfung – Behörden prüfen beim Entleiher

Verleiher braucht auch

Was der Verleiher braucht:

InformationZweck
ArbeitszeitenAbrechnung mit Entleiher
ÜberstundenZuschläge berechnen
PausenMindestlohn-Berechnung
AbwesenheitenPersonalplanung

Dokumentationspflichten

Mindestlohn-Dokumentation

MiLoG-Pflicht:

PflichtInhalt
BeginnTäglich
EndeTäglich
DauerTäglich
FristSpätestens 7 Tage
Aufbewahrung2 Jahre

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

AÜG-Anforderungen:

  • Überlassungsvertrag – Schriftlich erforderlich
  • Tätigkeitsbeschreibung – Was wird gemacht
  • Einsatzzeiten – Von-bis
  • Einsatzort – Wo eingesetzt
  • Vergütung – Equal Pay beachten

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Praktische Umsetzung

Beim Entleiher

Was tun:

SchrittUmsetzung
Leiharbeitnehmer anlegenIm Zeiterfassungssystem
Als Extern markierenUnterscheidung zu Festangestellten
Normale ErfassungStempeln wie andere
Zeitnachweis erstellenFür Verleiher

System-Einrichtung

Wie organisieren:

  • Mitarbeiter-Kategorie – "Leiharbeiter" oder "Extern"
  • Zuordnung – Welcher Personaldienstleister
  • Kostenstelle – Für interne Abrechnung
  • Einsatz-Zeitraum – Von-bis
  • Export – Für Personaldienstleister

Nachweis für Verleiher

Was liefern:

DokumentInhalt
StundennachweisTägliche Arbeitszeiten
ÜberstundenSeparat ausgewiesen
UnterschriftBestätigung des Entleihers
ZeitraumPro Woche/Monat

Sonderfälle

Mehrere Einsätze

Wenn Leiharbeitnehmer bei mehreren Entleihern:

AspektRegelung
ArbZGArbeitszeiten addieren
HöchstarbeitszeitGilt gesamt
RuhezeitGilt gesamt
KoordinationVerleiher muss Überblick haben

Wechselnde Einsatzorte

Beim gleichen Entleiher:

  • Erfassung – Auch am Einsatzort möglich (App)
  • Wegezeit – Zwischen Einsatzorten = Arbeitszeit
  • Erster Einsatzort – Weg dorthin = keine AZ
  • Letzter Einsatzort – Weg nach Hause = keine AZ
  • Mobile App – Ideal für wechselnde Orte

Branchenzuschläge

Besondere Regelungen:

BrancheBesonderheit
Metall/ElektroBranchenzuschläge
ChemieBranchenzuschläge
PflegeBesondere Regelungen
BauEqual Pay schneller

Prüfungen

Wer prüft

Zuständige Behörden:

BehördePrüft
Zoll (FKS)Mindestlohn
RentenversicherungSV-Beiträge
Bundesagentur für ArbeitAÜG-Einhaltung
GewerbeaufsichtArbeitszeit, Arbeitsschutz

Was geprüft wird

Prüfungsinhalte:

  • Zeiterfassung vollständig – Alle Tage dokumentiert
  • Mindestlohn eingehalten – Stundenlohn ≥ Mindestlohn
  • Höchstarbeitszeit – ArbZG beachtet
  • Überlassungsvertrag – Vorschriften eingehalten
  • Equal Pay – Ab wann, ob erfüllt

Bußgelder

Bei Verstößen:

VerstoßBußgeld
Dokumentation fehltBis 30.000 €
Mindestlohn unterschrittenBis 500.000 €
AÜG-VerstößeBis 30.000 €
Illegale ÜberlassungStraftat möglich

Häufige Fragen

Ja, das ist die einfachste und sicherste Lösung. Sie haben als Entleiher die Pflicht, die Arbeitszeiten zu dokumentieren. Markieren Sie Leiharbeiter als 'Extern' oder in einer eigenen Kategorie. So können Sie sie leicht unterscheiden und Nachweise für den Personaldienstleister erstellen.
Der Entleiher – Sie ordnen die Arbeit an und haben das Weisungsrecht. Die Überstunden müssen dokumentiert werden. Sie müssen auch darauf achten, dass die Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird. Der Verleiher braucht die Information für die korrekte Abrechnung und Zuschläge.
Die Arbeitszeiten bei allen Entleihern werden für das ArbZG addiert. Wenn der Leiharbeiter bei Ihnen 8 Stunden und bei einem anderen 4 Stunden am selben Tag arbeitet, sind das 12 Stunden – ein Verstoß. Der Verleiher muss koordinieren, die Entleiher müssen informieren.
In der Regel ja – der Stundennachweis ist die Grundlage für die Abrechnung zwischen Verleiher und Entleiher. Eine Unterschrift (oder digitale Bestätigung) bestätigt die Richtigkeit der Zeiten. Das liegt auch in Ihrem Interesse: Sie zahlen nur für tatsächlich geleistete Stunden.
Equal Pay betrifft die Vergütung, nicht die Zeiterfassung. Aber: Die Zeiterfassung liefert die Grundlage für die korrekte Berechnung. Wenn Leiharbeiter nach Equal Pay bezahlt werden (i.d.R. nach 9 Monaten), müssen die Arbeitszeiten genau dokumentiert sein, um Zuschläge und Sonderleistungen korrekt zu berechnen.

Fazit

Bei Leiharbeit ist der Entleiher für die Zeiterfassung verantwortlich – er hat das Weisungsrecht und muss das ArbZG einhalten. Der Verleiher braucht die Zeitnachweise für die Abrechnung. Am einfachsten: Leiharbeiter im normalen System erfassen, als Externe markieren, regelmäßig Nachweise an den Personaldienstleister übermitteln. Bei mehreren Einsätzen Koordination nicht vergessen – die Höchstarbeitszeit gilt gesamt.

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