Zeiterfassungspflicht: Wer ist ausgenommen?
Die Pflicht gilt für fast alle – aber nicht für jeden.
Das Wichtigste in Kürze
- Grundsätzlich gilt Zeiterfassungspflicht für alle Arbeitnehmer
- Leitende Angestellte können ausgenommen sein
- Kleinbetriebe haben Erleichterungen
- Vertrauensarbeitszeit ist weiterhin möglich
- Ausnahmen sind eng begrenzt
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Grundsatz: Pflicht für alle
Die Ausgangslage
Was gilt:
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| BAG-Urteil 2022 | Arbeitgeber müssen Arbeitszeit erfassen |
| Geltungsbereich | Alle Arbeitnehmer |
| Ausnahmen | Sehr begrenzt |
| Arbeitszeitgesetz | Anwendungsbereich beachten |
Warum so umfassend
Hintergrund:
- EuGH-Urteil 2019 – Arbeitnehmerschutz
- Arbeitszeit messen – Sonst kein Schutz möglich
- Überstunden – Müssen dokumentiert werden
- Ruhezeiten – Einhaltung prüfbar
- Beweisverfügbarkeit – Bei Streitigkeiten
Compliant bleiben
MyTimeTracker erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen – für alle Mitarbeiter.
- Sofort einsatzbereit
- DSGVO-konform
- Keine Einrichtung nötig
Mögliche Ausnahmen
Leitende Angestellte
Was gilt:
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| Definition | § 5 Abs. 3 BetrVG |
| Kennzeichen | Selbstständige Einstellung/Entlassung |
| Kennzeichen | Generalvollmacht/Prokura |
| Kennzeichen | Erheblicher Entscheidungsspielraum |
| ArbZG | Gilt nicht für sie (§ 18) |
Wer ist wirklich leitend
Nicht jeder Titel reicht:
- Ja wenn – Selbstständig einstellen/entlassen darf
- Prokura oder Generalvollmacht hat
- Erheblichen Entscheidungsspielraum hat
- Nein wenn – Nur Titel ohne echte Befugnisse
- Weisungsgebunden in wichtigen Fragen
- Kein eigener Verantwortungsbereich
- Grauzone – Im Zweifel: eher nicht leitend
Kleinbetriebe
Mögliche Erleichterungen:
| Betriebsgröße | Erwartung |
|---|---|
| Unter 10 MA | Möglicherweise vereinfacht |
| 10-50 MA | Volle Pflicht |
| Über 50 MA | Volle Pflicht |
| Gesetzgebung | Abwarten, was kommt |
Was KEINE Ausnahme ist
Vertrauensarbeitszeit
Klare Aussage:
| Aspekt | Realität |
|---|---|
| Ist erlaubt | Ja, weiterhin |
| Befreit von Erfassung | Nein! |
| Was sich ändert | Zeiteinteilung flexibel, Erfassung trotzdem |
| Missverständnis | „Vertrauen" heißt nicht „keine Dokumentation" |
Branchen und Tätigkeiten
Keine pauschalen Ausnahmen:
- Kreativberufe – Müssen erfassen
- Wissensarbeiter – Müssen erfassen
- IT-Branche – Muss erfassen
- Start-ups – Müssen erfassen
- Remote Work – Muss erfassen
- Projektarbeit – Muss erfassen
Arbeitsmodelle
Auch hier keine Befreiung:
| Modell | Zeiterfassungspflicht |
|---|---|
| Homeoffice | Ja |
| Mobiles Arbeiten | Ja |
| Gleitzeit | Ja |
| 4-Tage-Woche | Ja |
| Teilzeit | Ja |
Auch für flexible Modelle
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Besondere Personengruppen
Minijobber
Was gilt:
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| Zeiterfassungspflicht | Ja |
| Zusätzlich MiLoG | § 17 MiLoG gilt |
| Dokumentation | Beginn, Ende, Dauer |
| Frist | Spätestens nach 7 Tagen |
Auszubildende
Ebenfalls erfassen:
- Pflicht – Ja, wie Arbeitnehmer
- Berufsschule – Als Arbeitszeit werten
- Jugendarbeitsschutz – Zusätzliche Regeln
- Ausbildungszeit – Dokumentieren
Praktikanten
Je nach Art:
| Praktikumsart | Pflicht |
|---|---|
| Pflichtpraktikum | Ja |
| Freiwilliges Praktikum | Ja |
| Unter 3 Monate | Ja (vereinfacht möglich) |
| Mindestlohn-Praktikum | MiLoG-Dokumentation |
Was die Zukunft bringt
Erwartete Gesetzgebung
Was kommen könnte:
| Thema | Erwartung |
|---|---|
| Elektronische Erfassung | Wahrscheinlich Pflicht |
| Kleinbetriebsgrenze | Möglicherweise Ausnahmen |
| Vereinfachungen | Für bestimmte Gruppen |
| Zeitrahmen | Noch offen |
Unsicherheit bleibt
Was wir nicht wissen:
- Wie genau elektronisch? – App? System? Standards?
- Welche Ausnahmen? – Kleine Betriebe?
- Welche Übergangsfristen? – Wie lange Zeit?
- Wie kontrolliert? – Wer prüft?
- Sanktionen? – Welche Strafen?
Praktische Empfehlung
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Was tun:
| Empfehlung | Begründung |
|---|---|
| Für alle erfassen | Risiko minimieren |
| Ausnahmen prüfen | Mit Anwalt |
| System implementieren | Jetzt vorbereiten |
| Nicht abwarten | Pflicht besteht schon |
Leitende prüfen
Sorgfältig bewerten:
- Befugnisse checken – Wirklich selbstständig?
- Dokumentieren – Warum Ausnahme
- Im Zweifel – Lieber erfassen
- Rechtssicherheit – Anwalt fragen
- Aktualisieren – Wenn Gesetz kommt
Häufige Fragen
Fazit
Die Ausnahmen von der Zeiterfassungspflicht sind sehr begrenzt. Leitende Angestellte im Sinne des Gesetzes können ausgenommen sein – aber die Definition ist eng. Vertrauensarbeitszeit, Branchen, Arbeitsmodelle – all das sind keine Ausnahmen. Im Zweifel: lieber erfassen. Die Pflicht besteht jetzt schon, auch wenn das Gesetz noch aussteht. Wer auf Ausnahmen hofft, geht ein unnötiges Risiko ein.
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