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Zeiterfassung für Praktikanten: Was gilt rechtlich?

Zeiterfassung im Praktikum: Pflichten, Mindestlohn und was bei Pflichtpraktikum vs. freiwilligem Praktikum gilt.

5 Min. Lesezeit
Praktikant am Arbeitsplatz

Zeiterfassung für Praktikanten: Was gilt rechtlich?

Praktikum ist nicht gleich Praktikum – die Regeln hängen von der Art ab.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zeiterfassungspflicht gilt auch für Praktikanten
  • Pflichtpraktikum: andere Regeln als freiwilliges
  • Mindestlohn: nicht immer, kommt auf Art an
  • ArbZG: Jugendarbeitsschutz bei Minderjährigen
  • Dokumentation: immer empfohlen

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Arten von Praktika

Pflichtpraktikum

Was kennzeichnet es:

MerkmalPflichtpraktikum
GrundStudien-/Schulordnung
NachweisBescheinigung der Bildungseinrichtung
MindestlohnNein
DauerNach Vorgabe

Freiwilliges Praktikum

Unterschied:

  • Definition – Ohne Pflicht durch Ausbildungsordnung
  • Mindestlohn – Ab 3. Monat ja
  • Bis 3 Monate – Orientierungspraktikum möglich
  • Länger als 3 Monate – Mindestlohn ab Tag 1
  • Vertrag – Praktikumsvertrag empfohlen

Schnupperpraktikum

Kurzzeit:

MerkmalBeschreibung
DauerWenige Tage bis 1 Woche
ZweckBerufsfeld kennenlernen
VergütungOft keine
ZeiterfassungTrotzdem dokumentieren

Praktikanten erfassen

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Zeiterfassungspflicht

Gilt für Praktikanten?

Grundsätzlich ja:

ArtZeiterfassung
PflichtpraktikumJa
Freiwilliges PraktikumJa
SchnupperpraktikumEmpfohlen
SchülerpraktikumJa (+ Jugendschutz)

Warum wichtig

Gründe:

  • Nachweis Praktikumszeit – Für Bescheinigung
  • Mindestlohn-Prüfung – Bei längeren Praktika
  • Arbeitsschutz – Ruhezeiten, Höchstzeit
  • Jugendschutz – Bei Minderjährigen
  • Dokumentation – Im Streitfall wichtig

Was erfassen

Mindestens:

ElementErfassung
ArbeitsbeginnTäglich
ArbeitsendeTäglich
PausenTäglich
GesamtdauerBerechnet

Mindestlohn

Wann gilt Mindestlohn

Übersicht:

SituationMindestlohn?
PflichtpraktikumNein
Freiwillig ≤3 Monate (Orientierung)Nein
Freiwillig >3 MonateJa
Vor Ausbildung ≤3 MonateNein
Bei Arbeitsagentur-MaßnahmeKommt drauf an

Freiwilliges Praktikum und Mindestlohn

Details:

  • Bis 3 Monate – Kein Mindestlohn
  • Ab 3 Monate + 1 Tag – Mindestlohn ab Tag 1 (!)
  • Verlängerung – Dann ab Verlängerung ML
  • Kettenpraktika – Werden zusammengerechnet
  • Zeiterfassung – Für ML-Nachweis wichtig

Dokumentation für Mindestlohn

Was nötig:

ElementZweck
ArbeitszeitStundennachweis
VergütungMindestens ML/h
Beginn/Ende Praktikum3-Monats-Grenze
PraktikumsartPflicht oder freiwillig

Praktikanten korrekt dokumentieren

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Jugendschutz

Bei minderjährigen Praktikanten

Was gilt:

RegelungInhalt
ArbeitszeitMax. 8h/Tag, 40h/Woche
Früheste Arbeit6:00 Uhr
Späteste Arbeit20:00 Uhr
SamstagGrundsätzlich frei
SonntagGrundsätzlich frei
PausenMind. 30 Min bei >4,5h

Ausnahmen

Branchen mit Sonderregeln:

  • Gastronomie – Bis 22 Uhr, Sa möglich
  • Landwirtschaft – Saisonbedingt
  • Bäckerei – Früher Beginn erlaubt
  • Veranstaltungen – Ausnahmen möglich

Dokumentation

Was festhalten:

ElementNachweis
AlterBei Einstellung prüfen
ArbeitszeitenTäglich dokumentieren
PausenNachweisen
AusnahmegründeBei Abweichung

Praktikumsvertrag

Was reingehört

Wichtige Klauseln:

ElementInhalt
Art des PraktikumsPflicht oder freiwillig
DauerBeginn und Ende
ArbeitszeitWochenarbeitsstunden
VergütungBetrag oder keine
TätigkeitenAusbildungszweck

Zeiterfassung regeln

Im Vertrag:

  • Pflicht zur Erfassung – Praktikant erfasst selbst
  • Methode – App, Terminal, Web
  • Pausen – Wie zu erfassen
  • Kontrolle – Wer prüft
  • Unterschrift – Wöchentlich/monatlich

Praktikumszeugnis

Zeitnachweis

Für die Bescheinigung:

ElementNachweis durch
PraktikumsdauerZeiterfassung
WochenarbeitszeitZeiterfassung
Tatsächliche AnwesenheitZeiterfassung
TätigkeitenAufgabenbeschreibung

Bei Pflichtpraktikum

Was die Hochschule will:

  • Dauer – Mindestwochen erreicht?
  • Vollzeit – Oder wie viel Prozent?
  • Unterschrift – Betreuer bestätigt
  • Stempel – Unternehmen
  • Zeiterfassung – Als Beleg aufbewahren

Häufige Fragen

Die Zeiterfassungspflicht gilt auch für Praktikanten – sie sind in diesem Sinne Arbeitnehmer. Die Methode (App, Terminal, Zettel) spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass Arbeitszeiten dokumentiert werden – für Arbeitsschutz, ggf. Mindestlohn und den Praktikumsnachweis.
Nein, Pflichtpraktika sind vom Mindestlohn ausgenommen. Aber: Das Praktikum muss wirklich in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben sein. Ein Nachweis (z.B. Auszug aus der Studienordnung) sollte vorliegen. Im Zweifel: nachhaken.
Nach 3 Monaten – und dann rückwirkend ab Tag 1! Das heißt: Wenn ein freiwilliges Praktikum über 3 Monate hinausgeht, muss für die gesamte Dauer Mindestlohn gezahlt werden. Deshalb: Dauer genau planen und dokumentieren.
Schüler unter 18 unterliegen dem Jugendarbeitsschutzgesetz: max. 8 Stunden/Tag, 40 Stunden/Woche, keine Nachtarbeit, freie Wochenenden (mit Ausnahmen). Die Zeiterfassung muss das nachweisen. Kein Mindestlohn bei Pflichtpraktikum oder unter 3 Monaten.
Empfohlen ja, besonders bei längeren Praktika oder wenn Mindestlohn gilt. Sie können auch eine separate Erfassung wählen (z.B. Stundenzettel), aber ein integriertes System ist einfacher. Achten Sie darauf, Praktikanten bei Ende wieder zu deaktivieren.

Fazit

Praktikanten müssen ihre Arbeitszeit erfassen – unabhängig von der Praktikumsart. Bei freiwilligen Praktika über 3 Monaten ist das für den Mindestlohn-Nachweis sogar zwingend. Minderjährige Praktikanten unterliegen zusätzlich dem Jugendarbeitsschutz. Die Zeiterfassung liefert auch den Nachweis für das Praktikumszeugnis. Am einfachsten: Praktikanten ins normale System aufnehmen, bei kurzen Praktika genügt auch ein Stundenzettel.

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