Arztbesuch während der Arbeitszeit: Was gilt?
Dürfen Sie während der Arbeitszeit zum Arzt? Wann müssen Sie sich freinehmen? Die Regeln sind komplizierter, als viele denken.
Das Wichtigste in Kürze
- Grundsatz: Arztbesuche in der Freizeit
- Ausnahme: Wenn Termin außerhalb nicht möglich
- Akute Beschwerden: Bezahlte Freistellung
- Vorsorge und Routinetermine: Meist Freizeit
- Arbeitsvertrag und Tarifvertrag prüfen
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Die Grundregel
Arztbesuche in der Freizeit
Der Grundsatz lautet:
- Arzttermine sollen außerhalb der Arbeitszeit liegen
- Mitarbeiter müssen sich um Termine bemühen
- Vor oder nach der Arbeit
- In der Mittagspause
- An freien Tagen
Warum diese Regel?
| Argument | Erklärung |
|---|---|
| Arbeitsvertrag | Sie schulden Arbeitszeit |
| Planbarkeit | Betrieb muss funktionieren |
| Fairness | Kollegen sollten nicht mehr arbeiten |
Wann bezahlte Freistellung?
Nach § 616 BGB
Bezahlte Freistellung ist möglich, wenn:
- Termin nur während der Arbeitszeit möglich
- Und keine zumutbare Alternative besteht
- Und die Abwesenheit verhältnismäßig kurz ist
Beispiele für bezahlte Freistellung
| Situation | Bezahlt frei? |
|---|---|
| Akute Zahnschmerzen | Ja |
| Notfall | Ja |
| Facharzt mit langer Wartezeit | Oft ja |
| Überweisung zu Spezialisten | Oft ja |
| Blutabnahme nüchtern früh morgens | Ja |
| Labor nur vormittags geöffnet | Ja |
Beispiele ohne bezahlte Freistellung
| Situation | Bezahlt frei? |
|---|---|
| Routinekontrolle Hausarzt | Nein |
| Vorsorgeuntersuchung | Nein |
| Impfung (nicht dienstlich) | Nein |
| Zahnarzt Kontrolltermin | Nein |
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§ 616 BGB ausgeschlossen?
Im Arbeitsvertrag prüfen
Viele Arbeitsverträge schließen § 616 BGB aus:
- Dann kein Anspruch auf bezahlte Freistellung
- Für Arztbesuche Urlaub oder Gleitzeit nutzen
- Oder unbezahlt freigestellt werden
Was dann?
| Option | Vorteil |
|---|---|
| Gleitzeit nutzen | Kein Urlaubsverlust |
| Urlaub nehmen | Bezahlt |
| Überstunden abbauen | Kein Urlaubsverlust |
| Unbezahlte Freistellung | Flexibel |
Besondere Situationen
Schwangere
Für Schwangere gilt:
- Vorsorgeuntersuchungen während der Arbeitszeit
- Bezahlte Freistellung (§ 7 MuSchG)
- Keine Nacharbeit erforderlich
- Gilt für alle notwendigen Untersuchungen
Schwerbehinderte
Bei Schwerbehinderten:
- Regelungen können großzügiger sein
- Tarifverträge oft mit Sonderregelungen
- Betriebsvereinbarungen prüfen
Chronisch Kranke
Bei regelmäßigen Behandlungen:
- Diabetiker: Regelmäßige Kontrollen nötig
- Dialysepatienten: Behandlung während Arbeitszeit oft unvermeidbar
- Individuelle Regelung mit Arbeitgeber
Pflichten des Arbeitnehmers
Bemühungspflicht
Sie müssen sich bemühen:
- Termin außerhalb Arbeitszeit anfragen
- Randzeiten nutzen (früh/spät)
- Verschiedene Praxen versuchen
- Auf Warteliste setzen lassen
Nachweis
Der Arbeitgeber kann verlangen:
| Nachweis | Üblich |
|---|---|
| Bestätigung des Arzttermins | Ja |
| Uhrzeit des Termins | Ja |
| Dass kein anderer Termin möglich war | Manchmal |
| Diagnose | Nein, nicht zulässig |
Meldepflicht
- Arzttermin vorher ankündigen
- So früh wie möglich
- Bei akuten Fällen: Sofort melden
Arbeitszeit und Wegezeit
Was zählt zur Abwesenheit?
| Zeit | Gilt als |
|---|---|
| Wartezeit beim Arzt | Abwesenheit |
| Behandlungszeit | Abwesenheit |
| Wegezeit Arbeit → Arzt → Arbeit | Abwesenheit |
| Wegezeit, wenn danach nach Hause | Nur bis Arzt |
Beispiel
- Arbeitsplatz verlassen: 10:00
- Ankunft beim Arzt: 10:30
- Behandlung: 10:45-11:00
- Rückkehr Arbeitsplatz: 11:30
- Abwesenheit: 1,5 Stunden
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Gleitzeit und flexible Arbeitszeit
Vorteile für Arztbesuche
Bei Gleitzeit:
- Termin in Randzeiten legen
- Zeit vor- oder nacharbeiten
- Kein Urlaub nötig
- Keine Diskussion über § 616 BGB
Kernzeit beachten
Wenn Kernzeit gilt:
- Arztbesuch während Kernzeit problematisch
- Vorher Genehmigung einholen
- Ausnahme bei Notfällen
Betriebsarzt
Pflichtuntersuchungen
Untersuchungen beim Betriebsarzt:
- Sind Arbeitszeit
- Arbeitgeber trägt Kosten
- Keine Nacharbeit nötig
- Beispiel: Bildschirmarbeitsplatzuntersuchung
Arbeitsmedizinische Vorsorge
| Art | Arbeitszeit? |
|---|---|
| Pflichtvorsorge | Ja |
| Angebotsvorsorge | Ja |
| Wunschvorsorge | Meist ja |
Häufige Fragen
Fazit
Arztbesuche während der Arbeitszeit sind möglich, aber nicht selbstverständlich. Grundsätzlich sollten Termine in die Freizeit gelegt werden. Wenn das nicht geht – etwa bei Fachärzten mit langen Wartezeiten oder bei akuten Beschwerden – ist bezahlte Freistellung nach § 616 BGB möglich (sofern nicht ausgeschlossen). Schwangere haben einen besonderen Schutz. Im Zweifel: Frühzeitig mit dem Arbeitgeber sprechen und Gleitzeitmöglichkeiten nutzen.
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