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Elternzeit und Teilzeit: Rechtliche Regelungen

Elternzeit-Teilzeit: Anspruch, Beantragung und Arbeitszeitgestaltung während der Elternzeit.

5 Min. Lesezeit
Elternteil mit Kind und Laptop

Elternzeit und Teilzeit: Rechtliche Regelungen

Arbeiten während der Elternzeit – Anspruch, Umfang und Beantragung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Teilzeit während Elternzeit ist möglich (Elternteilzeit)
  • Bis zu 32 Stunden pro Woche erlaubt
  • Rechtsanspruch unter bestimmten Voraussetzungen
  • Antrag mindestens 7 Wochen vorher
  • Arbeitgeber kann nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Grundlagen Elternteilzeit

Was ist Elternteilzeit

Definition:

AspektErklärung
BegriffTeilzeit während Elternzeit
Grundlage§ 15 BEEG
UmfangMax. 32 Stunden/Woche
ArbeitgeberBeim eigenen oder anderswo
SchutzBesonderer Kündigungsschutz bleibt

Voraussetzungen

Was erfüllt sein muss:

  • Arbeitsverhältnis – Länger als 6 Monate
  • Betriebsgröße – Mehr als 15 Arbeitnehmer
  • Stundenumfang – Mindestens 15 Stunden/Woche
  • Maximal 32 Stunden/Woche
  • Mindestdauer – Für mindestens 2 Monate
  • Keine entgegenstehenden Gründe – Dringende betriebliche

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Beantragung

Fristen

Wann beantragen:

ZeitraumFrist
Erste 3 Jahre7 Wochen vor Beginn
Jahre 4-813 Wochen vor Beginn
ÄnderungJe nach Vereinbarung

Antrag stellen

Was reingehört:

  • Schriftform – Brief oder elektronisch
  • Inhalt – Gewünschte Stundenzahl
  • Verteilung auf Wochentage
  • Beginn und Dauer
  • Begründung – Nicht zwingend, aber hilfreich
  • Arbeitgeber-Reaktion – 4 Wochen Frist

Umfang und Gestaltung

Stundenumfang

Was möglich ist:

VarianteStunden/Woche
Minimum15 Stunden
Maximum32 Stunden
FlexibelAlles dazwischen
VeränderbarWährend Elternzeit anpassen

Arbeitszeitverteilung

Wie aufteilen:

  • Gleichmäßig – z.B. 5 × 6 Stunden
  • Komprimiert – z.B. 3 × 10 Stunden
  • Variabel – Je nach Bedarf
  • Homeoffice-Anteil – Wenn vereinbart
  • Mit Partner abstimmen – Betreuungszeiten

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Rechte und Pflichten

Arbeitnehmerrechte

Was gilt:

RechtErklärung
Anspruch auf TeilzeitBei Erfüllung der Voraussetzungen
RückkehrrechtNach Elternzeit auf alte Stunden
KündigungsschutzBesonderer Schutz bleibt
UrlaubsanspruchAnteilig

Arbeitgeberpflichten

Was der Arbeitgeber muss:

  • Prüfung – Antrag ernsthaft prüfen
  • Begründung – Ablehnung begründen
  • Frist – Innerhalb 4 Wochen reagieren
  • Gleichbehandlung – Keine Benachteiligung
  • Organisation – Arbeit ermöglichen

Ablehnung durch Arbeitgeber

Wann möglich

Ablehnungsgründe:

GrundBeispiel
Betriebliche GründeKein geeigneter Arbeitsplatz
OrganisatorischTätigkeit nicht teilbar
WirtschaftlichUnverhältnismäßige Kosten
AblaufFrist nicht eingehalten

Was tun bei Ablehnung

Optionen:

  • Begründung prüfen – Ist sie berechtigt?
  • Gespräch suchen – Alternative Lösungen
  • Betriebsrat – Unterstützung einholen
  • Einigungsstelle – Bei Konflikt
  • Klage – Arbeitsgericht

Besondere Situationen

Beide Eltern in Teilzeit

Gemeinsam:

AspektRegelung
Beide AnspruchUnabhängig voneinander
KoordinationAbsprache sinnvoll
ElterngeldPlusPartnerschaftsbonus möglich
ElternzeitKann parallel genommen werden

Arbeit beim anderen Arbeitgeber

Extern arbeiten:

  • Grundsätzlich möglich – Bis 32h/Woche
  • Zustimmung – Arbeitgeber muss zustimmen
  • Frist – 3 Monate vorher beantragen
  • Ablehnung – Nur bei betrieblichen Gründen
  • Rückkehr – Nach Elternzeit zum alten AG

Zeiterfassung in Elternteilzeit

Was erfassen

Dokumentation:

PunktErfassen
ArbeitszeitWie vereinbart
PausenNach ArbZG
ÜberstundenGrundsätzlich vermeiden
AbwesenheitUrlaub, Krankheit

Praktische Tipps

Im Alltag:

  • Vereinbarte Stunden – Als Sollzeit hinterlegen
  • Flexibilität – Wenn vereinbart
  • Überstunden – Vorsicht: Auf 32h achten
  • Dokumentation – Sauber für Elterngeld
  • Kommunikation – Abweichungen abstimmen

Häufige Fragen

Nur aus dringenden betrieblichen Gründen. Er muss die Ablehnung innerhalb von 4 Wochen schriftlich begründen. Pauschale Ablehnungen wie 'geht nicht' sind unwirksam. Bei zu Unrecht abgelehnten Anträgen können Sie Klage einreichen.
Nein, während der Elternzeit ist die Arbeitszeit auf 32 Stunden pro Woche begrenzt. Das gilt auch für die Summe aus mehreren Beschäftigungen. Bei Überschreitung kann der Elternzeitschutz entfallen. Planen Sie sorgfältig.
Ja, nach Ende der Elternzeit haben Sie Anspruch auf Rückkehr zu Ihrer arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Die Elternteilzeit ist eine vorübergehende Änderung. Ihr Arbeitsvertrag bleibt bestehen.
Bei Arbeit während Elternzeit wird das Einkommen auf das Elterngeld angerechnet. ElterngeldPlus ist bei Teilzeit oft günstiger als Basiselterngeld. Lassen Sie sich die Varianten durchrechnen – die Elterngeldstellen beraten kostenlos.
Ja, eine Änderung ist möglich. Sie müssen erneut einen Antrag stellen mit der entsprechenden Frist (7 oder 13 Wochen). Der Arbeitgeber kann auch hier nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Häufige Änderungen sind aber schwierig durchzusetzen.

Fazit

Elternteilzeit ermöglicht Arbeiten während der Elternzeit – bis zu 32 Stunden pro Woche. Der Rechtsanspruch besteht bei Erfüllung der Voraussetzungen (>6 Monate Beschäftigung, >15 Mitarbeiter). Der Arbeitgeber kann nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Wichtig: Fristen einhalten, Antrag schriftlich stellen, Arbeitszeit korrekt erfassen. Nach der Elternzeit besteht Anspruch auf Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit.

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