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Lohnfortzahlung bei Krankheit: Dauer und Höhe

Lohnfortzahlung bei Krankheit: Wie lange, wie viel und was nach 6 Wochen passiert. Alle Regeln erklärt.

6 Min. Lesezeit
Arbeitnehmer krank mit Lohnfortzahlung

Lohnfortzahlung bei Krankheit: Dauer und Höhe

Wer krank ist, bekommt sein Gehalt weiter – aber wie lange? Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Details. Nach 6 Wochen ändert sich die Situation.

Das Wichtigste in Kürze

  • 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber
  • 100% des Gehalts (nicht weniger als sonst)
  • Gilt ab dem 1. Krankheitstag
  • Wartezeit: 4 Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Danach: Krankengeld von der Krankenkasse

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Die 6-Wochen-Regel

Gesetzliche Grundlage

Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) bestimmt:

RegelungDetails
Dauer6 Wochen (42 Kalendertage)
Höhe100% des regulären Entgelts
Ab wannAb dem 1. Krankheitstag
Wer zahltDer Arbeitgeber

Berechnung der 6 Wochen

Die 6 Wochen sind:

  • 42 Kalendertage (nicht Arbeitstage)
  • Einschließlich Wochenenden und Feiertage
  • Ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit

Beispiel

  • Woche 1: 1.-7. März
  • Woche 2: 8.-14. März
  • Woche 3: 15.-21. März
  • Woche 4: 22.-28. März
  • Woche 5: 29. März - 4. April
  • Woche 6: 5.-11. April
  • Ende Lohnfortzahlung: 11. April

Voraussetzungen

Wartezeit

Lohnfortzahlung gibt es erst nach 4 Wochen:

ZeitpunktAnspruch
1.-4. Woche im JobKein Anspruch (aber Krankengeld)
Ab 5. WocheVoller Anspruch

Weitere Voraussetzungen

  • Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit
  • Nicht selbst verschuldet (grob fahrlässig)
  • Ärztliche Bescheinigung (wenn verlangt)

Krankmeldungen erfassen

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Höhe der Lohnfortzahlung

Grundsatz: 100%

Sie erhalten:

  • Ihr normales Gehalt
  • Als ob Sie gearbeitet hätten
  • Einschließlich regelmäßiger Zulagen

Was zählt dazu?

ElementZählt mit?
GrundgehaltJa
Regelmäßige ZulagenJa
SchichtzuschlägeJa (Durchschnitt)
ÜberstundenpauschalenJa (wenn regelmäßig)
ProvisionJa (Durchschnitt)
EinmalzahlungenNein
WeihnachtsgeldNein (Sonderregelung)

Berechnung bei variablem Gehalt

Bei schwankendem Einkommen:

  • Durchschnitt der letzten 13 Wochen
  • Oder der letzten 3 Monate
  • Provision und Zuschläge werden gemittelt

Mehrere Krankheiten

Gleiche Krankheit

Bei derselben Erkrankung:

  • Krank 4 Wochen → Lohnfortzahlung 4 Wochen
  • Gesund 2 Wochen
  • Wieder krank (Bronchitis) 4 Wochen
  • Lohnfortzahlung nur noch 2 Wochen (6-4=2)

Neue Krankheit

Bei einer neuen, anderen Erkrankung:

  • Neue 6 Wochen Lohnfortzahlung
  • Die Krankheiten müssen unterschiedlich sein
  • Arbeitgeber kann Nachweis verlangen

12-Monate-Regel

Nach 6 Monaten Gesundheit:

SituationNeuer Anspruch?
Mehr als 6 Monate gesundJa, volle 6 Wochen neu
Weniger als 6 Monate gesundNein, Anrechnung

Nach den 6 Wochen

Krankengeld

Ab der 7. Woche:

AspektDetails
Wer zahltKrankenkasse
Höhe70% Brutto, max. 90% Netto
DauerBis zu 78 Wochen
MeldungAutomatisch über eAU

Berechnung Krankengeld

  • Bruttogehalt: 3.500 €
  • 70% davon: 2.450 €
  • Aber max. 90% Netto
  • Nettogehalt: 2.400 €
  • 90% davon: 2.160 €
  • Krankengeld: 2.160 € (niedrigerer Wert)

Sozialversicherung während Krankengeld

  • Kein Arbeitgeberanteil mehr
  • Krankenkasse führt Beiträge ab
  • Rentenansprüche werden weiter aufgebaut

Abwesenheitsübersicht

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Besondere Situationen

Probezeit

Während der Probezeit:

  • Nach 4 Wochen voller Anspruch
  • Auch in der Probezeit
  • Kündigung trotz Krankheit möglich

Minijob

Bei geringfügiger Beschäftigung:

  • Voller Anspruch auf Lohnfortzahlung
  • Gleiche 6 Wochen wie bei Vollzeit
  • Kein Krankengeld danach (anders versichert)

Befristeter Vertrag

Bei befristetem Arbeitsverhältnis:

  • Lohnfortzahlung bis Vertragsende
  • Nicht über das Ende hinaus
  • Danach ggf. Arbeitslosengeld

Kündigung während Krankheit

Wenn während Krankheit gekündigt wird:

  • Lohnfortzahlung bis zum Ende der 6 Wochen
  • Oder bis zum Vertragsende
  • Das Kürzere gilt

Selbstverschuldete Krankheit

Wann kein Anspruch?

Bei grober Fahrlässigkeit kein Anspruch:

SituationLohnfortzahlung?
Sportunfall (normal)Ja
Extremsport mit hohem RisikoUmstritten
Unfall durch AlkoholMeist nein
Schlägerei (selbst angefangen)Nein
Rauchen → KrankheitJa (nicht grob fahrlässig)

Beweislast

Der Arbeitgeber muss beweisen:

  • Dass Sie grob fahrlässig gehandelt haben
  • In der Praxis selten erfolgreich
  • Normale Unfälle = Lohnfortzahlung

Dokumentation für Arbeitgeber

Was erfassen?

InformationZweck
KrankheitsbeginnBerechnung 6 Wochen
KrankheitsendeBerechnung 6 Wochen
Selbe oder neue KrankheitAnspruchsberechnung
Wartezeit erfülltAnspruchsprüfung

Zeiterfassung

In der Zeiterfassung dokumentieren:

  • Krankheitstage als eigene Abwesenheitsart
  • System kann 6-Wochen-Grenze berechnen
  • Wichtig für Lohnabrechnung

Häufige Fragen

Doch, aber nicht vom Arbeitgeber. In den ersten 4 Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber beginnt erst nach dieser Wartezeit.
Ab der 7. Woche zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Das sind 70% Ihres Bruttolohns, maximal 90% Ihres Nettolohns. Das Krankengeld kann bis zu 78 Wochen gezahlt werden.
Ja, bei einer anderen Erkrankung beginnt der 6-Wochen-Anspruch von vorn. Wenn Sie z.B. 6 Wochen wegen eines Bandscheibenvorfalls krank waren und dann an einer Grippe erkranken, gibt es erneut 6 Wochen Lohnfortzahlung.
Nein, Urlaubstage sind keine Krankheitstage. Wenn Sie während des Urlaubs krank werden, werden die Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet (aber Sie brauchen eine AU-Bescheinigung).
Nein, die Diagnose müssen Sie nicht nennen. Der Arbeitgeber erfährt nur, dass Sie arbeitsunfähig sind und wie lange voraussichtlich. Die eAU enthält keine Diagnose.

Fazit

6 Wochen Lohnfortzahlung bei Krankheit sind gesetzlich garantiert. Sie erhalten Ihr volles Gehalt – als ob Sie gearbeitet hätten. Nach den 6 Wochen springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein. Wichtig zu wissen: Bei einer neuen, anderen Krankheit startet der 6-Wochen-Anspruch von vorn. Die Dokumentation in der Zeiterfassung hilft, den Überblick zu behalten.

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