Sonderurlaub Hochzeit: Wie viele Tage?
Sie heiraten und fragen sich, ob Sie dafür frei bekommen? Der Sonderurlaub bei Hochzeit ist ein häufiges Thema – aber nicht so eindeutig geregelt, wie viele denken.
Das Wichtigste in Kürze
- Kein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub bei Hochzeit
- § 616 BGB kann bei eigener Hochzeit greifen (meist 1 Tag)
- Tarifverträge regeln oft mehr (2-3 Tage)
- Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung prüfen
- Hochzeit von Kindern: oft ebenfalls 1 Tag
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Gesetzliche Grundlage
§ 616 BGB
Das Gesetz sagt zu persönlichen Hinderungsgründen:
Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.
Was bedeutet das für die Hochzeit?
| Aspekt | Bewertung |
|---|---|
| Persönlicher Grund | Ja, die eigene Hochzeit ist persönlich |
| Verhältnismäßig kurz | Ja, ein Tag gilt als kurz |
| Ohne Verschulden | Ja, heiraten ist kein Verschulden |
Aber Achtung
§ 616 BGB kann im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden:
- Viele Arbeitsverträge schließen § 616 aus
- Dann besteht kein Anspruch
- Arbeitsvertrag genau prüfen
Anspruch nach Tarifverträgen
Typische Regelungen
Viele Tarifverträge gewähren:
| Tarifbereich | Sonderurlaub eigene Hochzeit |
|---|---|
| IG Metall | 2 Tage |
| Öffentlicher Dienst (TVöD) | 1 Tag |
| Einzelhandel | 1-2 Tage (variiert) |
| Baugewerbe | 2 Tage |
| Banken | 1 Tag |
Warum Tarifvertrag prüfen?
- Tarifvertrag geht vor Arbeitsvertrag
- Kann § 616-Ausschluss aushebeln
- Oft großzügigere Regelungen
- Gilt, wenn tarifgebunden
Was zählt zur Hochzeit?
Der Hochzeitstag
Sonderurlaub gibt es üblicherweise für:
- Die standesamtliche Trauung
- Oder die kirchliche Trauung
- Meist für eines von beiden
Wenn beides an verschiedenen Tagen
Bei getrennter standesamtlicher und kirchlicher Trauung:
- Manche Tarifverträge: Jeweils 1 Tag
- Andere: Nur einmal Sonderurlaub
- Im Zweifel: Arbeitgeber fragen
Hochzeitsfeier am Wochenende
Wenn die Hochzeit am Samstag ist:
- Kein Arbeitstag = kein Sonderurlaub nötig
- Freitag für Vorbereitung? Meist nicht abgedeckt
- Montag für Erholung? Ebenfalls nicht
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Hochzeit von Angehörigen
Kinder
Bei Hochzeit der eigenen Kinder:
| Quelle | Sonderurlaub |
|---|---|
| § 616 BGB | Möglich (1 Tag) |
| TVöD | 1 Tag |
| Viele Tarifverträge | 1 Tag |
Geschwister
Bei Hochzeit von Geschwistern:
- § 616 BGB: Umstritten
- Manche Tarifverträge: 1 Tag
- Oft kein Anspruch
Eltern
Bei Hochzeit der Eltern (erneute Heirat):
- Selten geregelt
- § 616 BGB: Fraglich
- Im Zweifel: Normalurlaub nehmen
Freunde
Bei Hochzeit von Freunden:
- Kein Sonderurlaub
- Normaler Urlaub oder frei nehmen
- Arbeitgeber kann kulant sein
Eingetragene Lebenspartnerschaft
Gleichstellung
Seit 2017 gibt es die „Ehe für alle":
- Sonderurlaubsregelungen gelten gleichermaßen
- Alte Tarifverträge sprechen manchmal noch von „Eheschließung"
- Gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare
Vor 2017 geschlossene Lebenspartnerschaften
- Können in Ehe umgewandelt werden
- Umwandlung = keine neue Hochzeit
- Meist kein neuer Sonderurlaubsanspruch
Was tun bei Ablehnung?
Wenn Arbeitgeber keinen Sonderurlaub gewährt
Prüfen Sie:
- Arbeitsvertrag: Ist § 616 BGB ausgeschlossen?
- Tarifvertrag: Gibt es eine Regelung?
- Betriebsvereinbarung: Interne Regelung vorhanden?
- Betriebliche Übung: Wie wurde es bei anderen gehandhabt?
Alternativen
| Option | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|
| Normaler Urlaub | Sicher | Verbraucht Urlaubstage |
| Überstunden abbauen | Kein Urlaubsverlust | Müssen vorhanden sein |
| Unbezahlter Urlaub | Flexibel | Kein Gehalt |
| Hochzeit am Wochenende | Kein Urlaub nötig | Weniger Auswahl |
Praktische Tipps
Frühzeitig planen
- Sonderurlaub rechtzeitig beantragen
- Idealerweise bei Festlegung des Termins
- Schriftlich dokumentieren
Was im Antrag angeben
- Datum der Hochzeit
- Art (standesamtlich/kirchlich)
- Bezug auf Rechtsgrundlage – § 616 BGB oder
- Tarifvertrag § ... oder
- Betriebsvereinbarung
- Bitte um Bestätigung
Bei Ablehnung
- Schriftliche Begründung anfordern
- Betriebsrat einschalten (falls vorhanden)
- Im Zweifel: Urlaub nehmen, später klären
Urlaubsanträge digital
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Flitterwochen
Kein Sonderurlaub
Für die Flitterwochen gibt es:
- Keinen Sonderurlaub
- Normalen Urlaub nehmen
- Oder unbezahlten Urlaub
Planung
- Flitterwochen im Jahresurlaubsplan berücksichtigen
- Mit Urlaubsplanung im Team abstimmen
- Gegebenenfalls Urlaub ins nächste Jahr übertragen
Häufige Fragen
Fazit
Sonderurlaub bei der eigenen Hochzeit ist keine Selbstverständlichkeit. Prüfen Sie Arbeitsvertrag und Tarifvertrag, bevor Sie planen. In vielen Fällen gibt es einen Tag, manchmal auch zwei. Für Flitterwochen und zusätzliche Tage müssen Sie regulären Urlaub nehmen. Fragen Sie frühzeitig bei der Personalabteilung nach – Kulanz ist oft möglich.
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