Sonderurlaub bei Todesfall in der Familie
Der Verlust eines Angehörigen ist eine der schwierigsten Situationen im Leben. Welche Rechte haben Arbeitnehmer auf Freistellung und Trauerurlaub?
Das Wichtigste in Kürze
- Sonderurlaub bei Todesfall: Meist 1-3 Tage je nach Verwandtschaftsgrad
- § 616 BGB gilt oft als Grundlage
- Tarifverträge regeln häufig mehr
- Enger Verwandtschaftsgrad = mehr Tage
- Arbeitgeber sind oft kulant in solchen Situationen
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Gesetzliche Grundlage
§ 616 BGB
Das Gesetz zu persönlichen Hinderungsgründen gilt auch bei Todesfällen:
- Verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit
- Persönlicher Grund ohne Verschulden
- Anspruch auf Vergütung bleibt bestehen
Einschränkungen
| Situation | Anspruch nach § 616 BGB |
|---|---|
| Beerdigung naher Angehöriger | Ja |
| Beerdigung entfernter Verwandter | Fraglich |
| Beerdigung von Freunden | In der Regel nein |
| § 616 im Vertrag ausgeschlossen | Kein Anspruch |
Typische Sonderurlaubsregelungen
Nach Verwandtschaftsgrad
| Verstorbene Person | Übliche Tage |
|---|---|
| Ehepartner/Lebenspartner | 2-3 Tage |
| Eigene Kinder | 2-3 Tage |
| Eltern | 2 Tage |
| Geschwister | 1-2 Tage |
| Schwiegereltern | 1-2 Tage |
| Großeltern | 1 Tag |
| Schwager/Schwägerin | 0-1 Tag |
| Onkel/Tante | 0 Tage |
Tarifvertrag TVöD
Im öffentlichen Dienst gilt:
- Ehegatte/Lebenspartner: 2 Arbeitstage
- Kind/Elternteil: 2 Arbeitstage
- Geschwister: 1 Arbeitstag
- Schwiegereltern: 1 Arbeitstag
Tarifvertrag IG Metall
In der Metall- und Elektroindustrie:
- Ehepartner: 2-3 Tage
- Eltern, Kinder: 2 Tage
- Geschwister: 1-2 Tage
Was umfasst der Sonderurlaub?
Todestag und Beerdigung
Der Sonderurlaub deckt üblicherweise ab:
- Den Tag des Todes (wenn an Arbeitstag)
- Den Tag der Beerdigung
- Gegebenenfalls Anreise bei weiter Entfernung
Nicht abgedeckt
Folgende Zeiten sind meist nicht enthalten:
- Längere Trauerzeit
- Nachlassangelegenheiten (Notar, Erbschaft)
- Wohnungsauflösung
- Weitere Trauerfeierlichkeiten
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Besondere Situationen
Todesfall im Ausland
Wenn Angehörige im Ausland versterben:
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| Anreisezeit | Oft zusätzlich berücksichtigt |
| Mehr Tage nötig | Unbezahlter Urlaub oder Kulanz |
| Nachweis | Sterbeurkunde/Bestätigung |
Pflegebedürftige Angehörige
Bei Tod von gepflegten Angehörigen:
- Sonderurlaub wie oben
- Plus: Eventuell schon Pflegezeit genommen
- Regelungen können sich überschneiden
Todesfall während Urlaub
Wenn ein Angehöriger während Ihres Urlaubs verstirbt:
- Urlaubstage werden nicht automatisch gutgeschrieben
- Anders als bei Krankheit im Urlaub
- Ausnahme: Manche Tarifverträge regeln dies
Nachweis und Formalitäten
Was der Arbeitgeber verlangen kann
| Nachweis | Üblich |
|---|---|
| Sterbeurkunde (Kopie) | Ja |
| Einladung zur Beerdigung | Möglich |
| Verwandtschaftsnachweis | Bei Bedarf |
| Anwesenheitsbestätigung | Selten |
Wann melden?
- So früh wie möglich
- Auch wenn genaue Tage noch unklar
- Nachreichung von Nachweisen ist üblich
Wenn der Sonderurlaub nicht reicht
Zusätzliche Optionen
| Option | Voraussetzung |
|---|---|
| Normaler Urlaub | Urlaubstage vorhanden |
| Überstundenabbau | Überstunden vorhanden |
| Unbezahlter Urlaub | Arbeitgeber-Zustimmung |
| Kulanzregelung | Arbeitgeber-Bereitschaft |
Gespräch mit dem Arbeitgeber
In Trauersituationen sind viele Arbeitgeber kulant:
- Offenes Gespräch suchen
- Bedarf ehrlich kommunizieren
- Gemeinsame Lösung finden
- Schriftliche Vereinbarung empfohlen
Sterbegeld und andere Leistungen
Arbeitgeberleistungen
Manche Arbeitgeber gewähren zusätzlich:
- Sterbegeld (Einmalzahlung)
- Unterstützung bei Beerdigungskosten
- Sonderzahlungen bei Tod des Mitarbeiters (für Hinterbliebene)
Keine gesetzliche Pflicht
Diese Leistungen sind:
- Freiwillige Arbeitgeberleistungen
- Manchmal tarifvertraglich geregelt
- Oft in Betriebsvereinbarungen
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Tod von Haustieren
Kein Sonderurlaub
Für den Tod von Haustieren gibt es:
- Keinen gesetzlichen Sonderurlaub
- Keine tarifvertraglichen Regelungen
- Normalen Urlaub nehmen
- Eventuell Kulanz des Arbeitgebers
Psychische Belastung
Wenn die Trauer länger dauert
Bei anhaltender psychischer Belastung:
- Ärztliche Krankschreibung möglich
- Depression als Folge = Krankheit
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen
Betriebliche Unterstützung
Manche Unternehmen bieten:
- Employee Assistance Programs (EAP)
- Psychologische Beratung
- Trauerseminare
Häufige Fragen
Fazit
Bei einem Todesfall in der Familie haben Arbeitnehmer meist Anspruch auf 1-3 Tage Sonderurlaub – je nach Verwandtschaftsgrad und Regelung im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag. Arbeitgeber sind in solchen Situationen oft kulant. Wenn Sie mehr Zeit brauchen, sprechen Sie offen mit Ihrer Personalabteilung. Die Trauer um einen geliebten Menschen braucht Zeit, die über den reinen Sonderurlaub hinausgeht.
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