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Sonderurlaub bei Todesfall in der Familie

Sonderurlaub bei Todesfall: Anspruch auf Trauerurlaub, Dauer und was bei Verlust von Angehörigen gilt.

5 Min. Lesezeit
Trauerzeit und Sonderurlaub

Sonderurlaub bei Todesfall in der Familie

Der Verlust eines Angehörigen ist eine der schwierigsten Situationen im Leben. Welche Rechte haben Arbeitnehmer auf Freistellung und Trauerurlaub?

Das Wichtigste in Kürze

  • Sonderurlaub bei Todesfall: Meist 1-3 Tage je nach Verwandtschaftsgrad
  • § 616 BGB gilt oft als Grundlage
  • Tarifverträge regeln häufig mehr
  • Enger Verwandtschaftsgrad = mehr Tage
  • Arbeitgeber sind oft kulant in solchen Situationen

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Gesetzliche Grundlage

§ 616 BGB

Das Gesetz zu persönlichen Hinderungsgründen gilt auch bei Todesfällen:

  • Verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit
  • Persönlicher Grund ohne Verschulden
  • Anspruch auf Vergütung bleibt bestehen

Einschränkungen

SituationAnspruch nach § 616 BGB
Beerdigung naher AngehörigerJa
Beerdigung entfernter VerwandterFraglich
Beerdigung von FreundenIn der Regel nein
§ 616 im Vertrag ausgeschlossenKein Anspruch

Typische Sonderurlaubsregelungen

Nach Verwandtschaftsgrad

Verstorbene PersonÜbliche Tage
Ehepartner/Lebenspartner2-3 Tage
Eigene Kinder2-3 Tage
Eltern2 Tage
Geschwister1-2 Tage
Schwiegereltern1-2 Tage
Großeltern1 Tag
Schwager/Schwägerin0-1 Tag
Onkel/Tante0 Tage

Tarifvertrag TVöD

Im öffentlichen Dienst gilt:

  • Ehegatte/Lebenspartner: 2 Arbeitstage
  • Kind/Elternteil: 2 Arbeitstage
  • Geschwister: 1 Arbeitstag
  • Schwiegereltern: 1 Arbeitstag

Tarifvertrag IG Metall

In der Metall- und Elektroindustrie:

  • Ehepartner: 2-3 Tage
  • Eltern, Kinder: 2 Tage
  • Geschwister: 1-2 Tage

Was umfasst der Sonderurlaub?

Todestag und Beerdigung

Der Sonderurlaub deckt üblicherweise ab:

  • Den Tag des Todes (wenn an Arbeitstag)
  • Den Tag der Beerdigung
  • Gegebenenfalls Anreise bei weiter Entfernung

Nicht abgedeckt

Folgende Zeiten sind meist nicht enthalten:

  • Längere Trauerzeit
  • Nachlassangelegenheiten (Notar, Erbschaft)
  • Wohnungsauflösung
  • Weitere Trauerfeierlichkeiten

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Besondere Situationen

Todesfall im Ausland

Wenn Angehörige im Ausland versterben:

AspektRegelung
AnreisezeitOft zusätzlich berücksichtigt
Mehr Tage nötigUnbezahlter Urlaub oder Kulanz
NachweisSterbeurkunde/Bestätigung

Pflegebedürftige Angehörige

Bei Tod von gepflegten Angehörigen:

  • Sonderurlaub wie oben
  • Plus: Eventuell schon Pflegezeit genommen
  • Regelungen können sich überschneiden

Todesfall während Urlaub

Wenn ein Angehöriger während Ihres Urlaubs verstirbt:

  • Urlaubstage werden nicht automatisch gutgeschrieben
  • Anders als bei Krankheit im Urlaub
  • Ausnahme: Manche Tarifverträge regeln dies

Nachweis und Formalitäten

Was der Arbeitgeber verlangen kann

NachweisÜblich
Sterbeurkunde (Kopie)Ja
Einladung zur BeerdigungMöglich
VerwandtschaftsnachweisBei Bedarf
AnwesenheitsbestätigungSelten

Wann melden?

  • So früh wie möglich
  • Auch wenn genaue Tage noch unklar
  • Nachreichung von Nachweisen ist üblich

Wenn der Sonderurlaub nicht reicht

Zusätzliche Optionen

OptionVoraussetzung
Normaler UrlaubUrlaubstage vorhanden
ÜberstundenabbauÜberstunden vorhanden
Unbezahlter UrlaubArbeitgeber-Zustimmung
KulanzregelungArbeitgeber-Bereitschaft

Gespräch mit dem Arbeitgeber

In Trauersituationen sind viele Arbeitgeber kulant:

  • Offenes Gespräch suchen
  • Bedarf ehrlich kommunizieren
  • Gemeinsame Lösung finden
  • Schriftliche Vereinbarung empfohlen

Sterbegeld und andere Leistungen

Arbeitgeberleistungen

Manche Arbeitgeber gewähren zusätzlich:

  • Sterbegeld (Einmalzahlung)
  • Unterstützung bei Beerdigungskosten
  • Sonderzahlungen bei Tod des Mitarbeiters (für Hinterbliebene)

Keine gesetzliche Pflicht

Diese Leistungen sind:

  • Freiwillige Arbeitgeberleistungen
  • Manchmal tarifvertraglich geregelt
  • Oft in Betriebsvereinbarungen

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Tod von Haustieren

Kein Sonderurlaub

Für den Tod von Haustieren gibt es:

  • Keinen gesetzlichen Sonderurlaub
  • Keine tarifvertraglichen Regelungen
  • Normalen Urlaub nehmen
  • Eventuell Kulanz des Arbeitgebers

Psychische Belastung

Wenn die Trauer länger dauert

Bei anhaltender psychischer Belastung:

  • Ärztliche Krankschreibung möglich
  • Depression als Folge = Krankheit
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen

Betriebliche Unterstützung

Manche Unternehmen bieten:

  • Employee Assistance Programs (EAP)
  • Psychologische Beratung
  • Trauerseminare

Häufige Fragen

In der Regel 1-2 Tage, je nach Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag. Der TVöD gewährt 2 Arbeitstage. Prüfen Sie Ihre individuellen Regelungen und sprechen Sie bei Bedarf mit der Personalabteilung.
Ja, der Arbeitgeber kann einen Nachweis verlangen – üblicherweise eine Kopie der Sterbeurkunde oder eine Einladung zur Beerdigung. Das ist berechtigt und üblich.
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub bei Tod von Freunden. Sie müssen normalen Urlaub nehmen oder den Arbeitgeber um Kulanz bitten.
Für längere Anreisen kann zusätzliche Zeit gewährt werden – entweder als erweiterter Sonderurlaub oder als unbezahlte Freistellung. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über die Situation.
Das hängt von der Regelung ab. Normalerweise ist der Sonderurlaub für den Tag des Todes und die Beerdigung gedacht. Eine Aufteilung auf spätere Tage ist meist nicht vorgesehen, aber im Einzelfall verhandelbar.

Fazit

Bei einem Todesfall in der Familie haben Arbeitnehmer meist Anspruch auf 1-3 Tage Sonderurlaub – je nach Verwandtschaftsgrad und Regelung im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag. Arbeitgeber sind in solchen Situationen oft kulant. Wenn Sie mehr Zeit brauchen, sprechen Sie offen mit Ihrer Personalabteilung. Die Trauer um einen geliebten Menschen braucht Zeit, die über den reinen Sonderurlaub hinausgeht.

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