Urlaubssperre und Betriebsferien: Was ist erlaubt?
Darf der Arbeitgeber Urlaub zur Weihnachtszeit verbieten? Kann er das ganze Unternehmen in Betriebsferien schicken? Die Urlaubsplanung ist oft ein Spannungsfeld zwischen betrieblichen Interessen und Mitarbeiterwünschen. Beide Seiten haben Rechte – und Grenzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Urlaubssperren sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig
- Betriebsferien können angeordnet werden, verbrauchen aber Urlaubstage
- Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei Urlaubsgrundsätzen
- Arbeitnehmer müssen Resturlaub auch ohne Sperre behalten können
- Einzelfallentscheidungen sind wichtiger als pauschale Sperren
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Urlaubssperre: Grundlagen
Was ist eine Urlaubssperre?
Eine Urlaubssperre ist ein Zeitraum, in dem:
- Urlaub generell nicht oder nur eingeschränkt gewährt wird
- Urlaubsanträge abgelehnt werden können
- Betriebliche Belange Vorrang haben
Rechtliche Grundlage
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt in § 7 Abs. 1:
„Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange [...] entgegenstehen."
Dringende betriebliche Belange
Eine Urlaubssperre ist nur bei dringenden Gründen zulässig:
| Zulässig | Nicht zulässig |
|---|---|
| Saisongeschäft (z.B. Weihnachten im Einzelhandel) | „Das war schon immer so" |
| Auftragsspitzen | Personelle Unterbesetzung durch Fehler in der Planung |
| Inventur | Bequemlichkeit |
| Wichtige Projekte mit festen Terminen | Allgemeiner Personalmangel |
| Messen/Events | Unbegründete Annahmen |
Grenzen der Urlaubssperre
Der Arbeitgeber darf nicht:
- Das ganze Jahr sperren
- Den gesamten Urlaub verweigern
- Ohne Begründung sperren
- Willkürlich einzelne Mitarbeiter sperren
Urlaubssperre zu Weihnachten
Typische Branchen mit Weihnachtssperre
- Einzelhandel: Umsatzstärkstes Quartal
- Logistik: Paketflut vor Weihnachten
- Gastronomie: Weihnachtsfeiern und Silvester
- Steuerberatung: Jahresabschluss-Phase
Rechtliche Zulässigkeit
Eine Urlaubssperre zu Weihnachten ist zulässig, wenn:
- Dringende betriebliche Gründe vorliegen
- Die Sperre verhältnismäßig ist
- Mitarbeiter trotzdem ausreichend Urlaub nehmen können
- Der Betriebsrat (falls vorhanden) zugestimmt hat
Kompromisslösungen
Statt totaler Sperre:
- Kontingente: Nur X% der Belegschaft gleichzeitig frei
- Rotation: Jedes Jahr andere Mitarbeiter
- Mindestbesetzung: Bestimmte Anzahl muss arbeiten
- Anreize: Zuschläge für Arbeit während begehrter Zeiten
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Betriebsferien: Das müssen Sie wissen
Was sind Betriebsferien?
Betriebsferien bedeuten:
- Das Unternehmen schließt komplett
- Alle Mitarbeiter haben gleichzeitig frei
- Die freien Tage werden vom Jahresurlaub abgezogen
Häufige Zeiträume für Betriebsferien
- Weihnachten bis Neujahr: Klassiker in vielen Branchen
- Sommerpause: Besonders in der Industrie
- Brückentage: Zwischen Feiertagen
- Betriebsbedingte Schließungen: z.B. für Umbau
Voraussetzungen für Betriebsferien
Der Arbeitgeber darf Betriebsferien anordnen, wenn:
- Betriebliche Gründe: z.B. alle Kunden haben auch zu
- Angemessener Umfang: Nicht den ganzen Urlaub aufbrauchen
- Frühzeitige Ankündigung: Zu Jahresbeginn oder bei Einstellung
- Resturlaubsgarantie: Mitarbeiter müssen eigenen Urlaub behalten
Grenzen der Betriebsferien
Übliche Rechtsprechung:
- Maximal 3/5 des Jahresurlaubs darf der Arbeitgeber festlegen
- Mindestens 2/5 bleiben dem Arbeitnehmer zur freien Verfügung
- Bei 30 Tagen Urlaub: Max. 18 Tage Betriebsferien, 12 Tage frei wählbar
Betriebsferien und Minusstunden
Was, wenn der Urlaub nicht reicht?
| Situation | Lösung |
|---|---|
| Mitarbeiter hat noch genug Urlaub | Urlaub wird abgezogen |
| Urlaub ist aufgebraucht | Arbeitgeber muss zahlen (kein Minusstundenkonto) |
| Neuer Mitarbeiter ohne vollen Anspruch | Bezahlte Freistellung oder Vorschuss |
Mitbestimmung des Betriebsrats
Beteiligungsrechte
Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei:
- Grundsätzen der Urlaubsplanung
- Festlegung von Betriebsferien
- Allgemeinen Urlaubssperren
- Urlaubsplan für das Jahr
Ohne Betriebsrat
Ohne Betriebsrat kann der Arbeitgeber:
- Einseitig entscheiden (im Rahmen des Gesetzes)
- Muss aber billigem Ermessen entsprechen
- Kann durch Arbeitsverträge gebunden sein
Rechte der Arbeitnehmer
Urlaubswunsch hat Vorrang
Grundsätzlich gilt:
- Der Urlaubswunsch des Arbeitnehmers hat Priorität
- Nur dringende betriebliche Gründe rechtfertigen Ablehnung
- Bei Konflikten: Soziale Gesichtspunkte beachten
Soziale Gesichtspunkte
Bei Urlaubskonflikten sind zu berücksichtigen:
- Schulpflichtige Kinder (auf Ferien angewiesen)
- Urlaub mit Partner (der nicht flexibel ist)
- Alter und Betriebszugehörigkeit
- Wer hat letztes Jahr verzichtet?
Widerspruch gegen Urlaubssperre
Wenn Sie die Sperre für unzulässig halten:
- Schriftlich bei HR oder Vorgesetztem widersprechen
- Begründung einfordern
- Betriebsrat einschalten (falls vorhanden)
- Im Streitfall: Arbeitsgericht
Wichtig: Nicht eigenmächtig fernbleiben! Das kann zur Kündigung führen.
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Sonderfälle
Urlaubssperre während Krankheit
Kann der Arbeitgeber verhindern, dass Sie nach Genesung Resturlaub nehmen?
- Grundsätzlich: Nein, Urlaub steht Ihnen zu
- Aber: Dringende betriebliche Gründe können gelten
- Besonders nach langer Krankheit: Absprache sinnvoll
Neue Mitarbeiter und Betriebsferien
Wer neu einsteigt und noch keinen vollen Urlaubsanspruch hat:
- Hat Anspruch auf anteiligen Urlaub
- Kann nicht zu unbezahltem Urlaub gezwungen werden
- Optionen: Vorschuss oder bezahlte Freistellung
Urlaubssperre während Kündigungsfrist
Während der Kündigungsfrist:
- Urlaubssperre kann nicht willkürlich verhängt werden
- Mitarbeiter hat Anspruch, Resturlaub zu nehmen
- Urlaubsabgeltung ist Alternative
Mehr dazu: Urlaub und Restansprüche bei Kündigung
Teilzeit und Betriebsferien
Teilzeitbeschäftigte:
- Haben anteilig weniger Urlaubstage
- Betriebsferien dürfen nicht überproportional belasten
- Besonders bei wenigen Arbeitstagen pro Woche problematisch
Best Practices für Arbeitgeber
Frühzeitige Kommunikation
- Urlaubsgrundsätze zu Jahresbeginn bekannt geben
- Betriebsferien bei Einstellung mitteilen
- Änderungen rechtzeitig kommunizieren
Faire Verteilung
- Begehrte Zeiten rotierend vergeben
- Soziale Gesichtspunkte berücksichtigen
- Keine Willkür bei Einzelentscheidungen
Dokumentation
- Alle Urlaubsanträge dokumentieren
- Ablehnungsgründe festhalten
- Bei Sperren: Betriebliche Gründe nachweisbar machen
Häufige Fragen
Fazit
Urlaubssperren und Betriebsferien sind legitime Instrumente des Arbeitgebers, aber sie unterliegen klaren Grenzen. Dringende betriebliche Gründe müssen vorliegen, der Umfang muss verhältnismäßig sein, und Arbeitnehmer müssen einen erheblichen Teil ihres Urlaubs frei planen können. Im Idealfall finden beide Seiten Kompromisse: Der Betrieb läuft, und die Mitarbeiter haben trotzdem Einfluss auf ihre Urlaubszeiten.
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