Abmahnung im Arbeitsrecht: Muster und Tipps
Die Abmahnung ist das wichtigste Instrument vor einer verhaltensbedingten Kündigung. Aber wann ist sie erforderlich, und wie muss sie aussehen?
Das Wichtigste in Kürze
- Abmahnung ist meist Voraussetzung für verhaltensbedingte Kündigung
- Muss konkretes Fehlverhalten benennen
- Warnung vor Konsequenzen muss enthalten sein
- Keine Formvorschrift, aber schriftlich empfohlen
- Kann aus der Personalakte entfernt werden
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Was ist eine Abmahnung?
Definition
Die Abmahnung ist eine formale Rüge des Arbeitgebers:
| Element | Bedeutung |
|---|---|
| Rügefunktion | Fehlverhalten wird gerügt |
| Dokumentationsfunktion | Fehlverhalten wird festgehalten |
| Warnfunktion | Konsequenzen werden angedroht |
Abgrenzung zur Ermahnung
| Merkmal | Abmahnung | Ermahnung |
|---|---|---|
| Warnfunktion | Ja (Kündigungsandrohung) | Nein |
| Rechtliche Wirkung | Kündigungsvorbereitung | Nur moralischer Appell |
| Personalakte | Wird aufgenommen | Optional |
| Formalität | Höher | Niedrig |
Wann ist eine Abmahnung erforderlich?
Vor verhaltensbedingter Kündigung
Grundsatz: Vor einer verhaltensbedingten Kündigung ist eine Abmahnung nötig:
- Fehlverhalten tritt auf
- Abmahnung wird erteilt
- Erneutes Fehlverhalten
- Dann erst: Kündigung möglich
Ausnahmen: Keine Abmahnung nötig
In bestimmten Fällen kann sofort gekündigt werden:
| Situation | Beispiel |
|---|---|
| Schwerer Vertrauensbruch | Diebstahl, Unterschlagung |
| Straftaten gegen Arbeitgeber | Betrug, Urkundenfälschung |
| Offensichtliche Pflichtverletzung | Arbeitsverweigerung |
| Wiederholung aussichtslos | Gleiches Verhalten angekündigt |
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- Keine Einrichtung nötig
Inhalt einer wirksamen Abmahnung
Pflichtangaben
Eine Abmahnung muss enthalten:
| Element | Beispiel |
|---|---|
| Konkretes Fehlverhalten | Datum, Uhrzeit, Ort, Handlung |
| Verletzte Pflicht | Welche Regel wurde gebrochen? |
| Aufforderung zur Änderung | Künftig unterlassen |
| Warnung | Kündigungsandrohung |
Formale Anforderungen
| Anforderung | Status |
|---|---|
| Schriftform | Empfohlen, nicht Pflicht |
| Unterschrift | Empfohlen |
| Zugang | Nachweis sichern |
| Frist | Keine, aber zeitnah |
Muster einer Abmahnung
Aufbau
- Überschrift: "Abmahnung"
- Anrede
- Sachverhaltsdarstellung (konkret!)
- Vertragsverletzung benennen
- Aufforderung zur Änderung
- Kündigungsandrohung
- Datum und Unterschrift
- Empfangsbestätigung
Beispieltext (Verspätung)
Sachverhalt: Am [Datum] erschienen Sie um [Uhrzeit] an Ihrem Arbeitsplatz, obwohl Ihr Arbeitsbeginn laut Arbeitsvertrag um [Uhrzeit] ist. Sie sind damit [X] Minuten zu spät gekommen.
Pflichtverletzung: Mit diesem Verhalten haben Sie gegen Ihre arbeitsvertragliche Pflicht verstoßen, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen.
Aufforderung: Wir fordern Sie auf, künftig pünktlich zum vereinbarten Arbeitsbeginn an Ihrem Arbeitsplatz zu erscheinen.
Warnung: Sollten Sie erneut gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen, müssen Sie mit einer Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses – gegebenenfalls fristlos – rechnen.
Typische Abmahnungsgründe
Arbeitszeitbezogen
| Verstoß | Anmerkung |
|---|---|
| Unpünktlichkeit | Häufiges Zuspätkommen |
| Unentschuldigtes Fehlen | Ohne Krankmeldung |
| Arbeitszeitbetrug | Falsches Stempeln |
| Überschreiten von Pausen | Regelmäßig zu lang |
Verhaltensbezogen
| Verstoß | Anmerkung |
|---|---|
| Beleidigung | Von Kollegen oder Vorgesetzten |
| Arbeitsverweigerung | Anweisungen ignorieren |
| Private Internetnutzung | Wenn verboten |
| Verschwiegenheitsverletzung | Geschäftsgeheimnisse |
Leistungsbezogen
| Verstoß | Anmerkung |
|---|---|
| Schlechtleistung | Wenn steuerbar |
| Minderleistung | Absichtlich weniger arbeiten |
| Wiederholte Fehler | Trotz Hinweisen |
Arbeitszeiten dokumentieren
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Häufige Fehler bei Abmahnungen
Was die Abmahnung unwirksam macht
| Fehler | Problem |
|---|---|
| Pauschal formuliert | "Sie kommen immer zu spät" |
| Kein konkretes Datum | "Vor kurzem..." |
| Keine Kündigungsandrohung | Warnung fehlt |
| Falscher Sachverhalt | Unrichtige Angaben |
Was zu vermeiden ist
- Mehrere Verstöße in einer Abmahnung (riskant)
- Zu lange warten (Verwirkung möglich)
- Mündliche Abmahnung ohne Dokumentation
- Falsche Anschuldigungen
Rechte des Arbeitnehmers
Gegendarstellung
Der Arbeitnehmer kann:
- Gegendarstellung zur Personalakte geben
- Diese muss aufgenommen werden
- Eigene Sicht darstellen
- Sachverhalt bestreiten
Entfernung aus Personalakte
Nach einiger Zeit:
| Situation | Entfernung |
|---|---|
| Abmahnung unberechtigt | Sofort verlangen |
| Längere Zeit vergangen | Nach 2-3 Jahren üblich |
| Kein neues Fehlverhalten | Gute Argumente |
| Tarifvertrag/BV | Kann Fristen vorsehen |
Klage möglich
Arbeitnehmer kann klagen auf:
- Entfernung aus der Personalakte
- Widerruf der Behauptungen
- Feststellung der Unwirksamkeit
Wie viele Abmahnungen vor Kündigung?
Keine feste Regel
Es gibt keine Mindestanzahl:
- Schwere des Verstoßes
- Dauer der Betriebszugehörigkeit
- Bisheriges Verhalten
- Position im Unternehmen
- Branche und Üblichkeit
Orientierungswerte
| Verstoß | Übliche Anzahl vor Kündigung |
|---|---|
| Leichte Verstöße | 2-3 Abmahnungen |
| Mittelschwere Verstöße | 1-2 Abmahnungen |
| Schwere Verstöße | 1 Abmahnung oder keine |
Dokumentation
Was aufbewahren?
| Dokument | Aufbewahrung |
|---|---|
| Abmahnung selbst | Personalakte |
| Zugangsnachweis | Personalakte |
| Belege für Verstoß | Personalakte |
| Gegendarstellung | Personalakte |
Zeiterfassung als Beweismittel
Bei Arbeitszeitverstößen:
- Stempelzeiten dokumentieren Verspätungen
- Lücken zeigen unentschuldigtes Fehlen
- Pausenüberschreitungen nachweisbar
- Wichtig für rechtssichere Abmahnungen
Häufige Fragen
Fazit
Die Abmahnung ist ein wichtiges Instrument, muss aber sorgfältig formuliert werden. Konkrete Angaben zu Datum, Uhrzeit und Verstoß sind unerlässlich. Die Kündigungsandrohung darf nicht fehlen. Bei Arbeitszeitverstößen ist eine gute Zeiterfassung die Basis für rechtssichere Abmahnungen. Im Zweifel sollte vor Ausspruch einer Abmahnung rechtlicher Rat eingeholt werden.
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