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Arbeitszeit im Arbeitsvertrag: Wichtige Klauseln

Arbeitszeit im Arbeitsvertrag: Welche Klauseln wichtig sind, was zulässig ist und worauf Arbeitgeber achten müssen.

6 Min. Lesezeit
Arbeitsvertrag mit Arbeitszeitregelungen

Arbeitszeit im Arbeitsvertrag: Wichtige Klauseln

Was muss im Arbeitsvertrag zu Arbeitszeit stehen? Und was ist erlaubt?

Das Wichtigste in Kürze

  • Wöchentliche Arbeitszeit muss vereinbart sein
  • Überstundenklauseln genau prüfen
  • Verteilung der Arbeitszeit regeln
  • Schichtarbeit explizit aufnehmen
  • AGB-Kontrolle bei Formularverträgen

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Grundlegende Regelungen

Wöchentliche Arbeitszeit

Was vereinbart sein sollte:

ElementBeispiel
Stundenzahl„40 Stunden pro Woche"
BezugWöchentlich, nicht monatlich
Vollzeit/TeilzeitKlar benennen
Prozentangabe„50% der Vollzeit" (Teilzeit)

Tägliche Verteilung

Wie die Arbeitszeit verteilt ist:

  • Feste Zeiten – „Mo-Fr, 8:00-17:00 Uhr"
  • Flexible Zeiten – „Gleitzeit zwischen 6-20 Uhr"
  • Schichtarbeit – „Wechselschicht nach Dienstplan"
  • Vertrauensarbeitszeit – „Eigenverantwortliche Einteilung"

Arbeitstage

Welche Tage:

KlauselBedeutung
Montag bis FreitagStandard, 5-Tage-Woche
WerktagsMo-Sa (ohne Sonntag)
Nach DienstplanFlexible Einteilung
Wochenende möglichExplizit vereinbaren

Arbeitszeit korrekt erfassen

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Überstundenregelungen

Anordnung von Überstunden

Was zulässig ist:

KlauselWirksamkeit
„Überstunden auf Anordnung"Grundsätzlich zulässig
„Im erforderlichen Umfang"Muss präzisiert werden
„Nach betrieblichem Bedarf"Zulässig, aber Grenzen
Ohne jede RegelungKeine Pflicht zu Überstunden

Vergütung von Überstunden

Kritische Klauseln:

  • „Mit Gehalt abgegolten" – Oft unwirksam! Muss konkretisieren
  • „10% pauschal abgegolten" – Besser, wenn angemessen
  • „Bis X Stunden/Monat abgegolten" – Wirksam wenn transparent
  • „Überstunden werden vergütet" – Standard-Vergütungspflicht
  • „Freizeitausgleich bevorzugt" – Zulässige Vereinbarung

Problematische Klauseln

Was oft unwirksam ist:

KlauselProblem
„Alle Überstunden abgegolten"Zu pauschal
„Bei leitenden Angestellten..."Nur echte Leitende
„Überstunden werden nicht vergütet"Sittenwidrig bei niedrigem Gehalt
Ohne ObergrenzeAGB-widrig

Schichtarbeit

Grundsätzliche Vereinbarung

Was im Vertrag stehen sollte:

ElementFormulierung
Schichtbereitschaft„Bereitschaft zur Schichtarbeit"
Schichtmodell„3-Schicht-System"
Wechsel„Wechselschicht mit Nachtarbeit"
Planung„Nach Dienstplan"

Nachtarbeit

Besonders regeln:

  • Bereitschaft – „Nachtarbeit kann angeordnet werden"
  • Zuschlag – „Nachtarbeitszuschlag 25%"
  • Ausgleich – „Freizeitausgleich oder Zuschlag"
  • Gesundheit – Arbeitsmedizinische Untersuchung

Wochenendarbeit

Wenn erforderlich:

KlauselInhalt
Sonntagsarbeit„Sonntagsarbeit kann anfallen"
FeiertagsarbeitExplizit regeln
ErsatzruhetagHinweis auf gesetzlichen Anspruch
ZuschlägeNach Tarifvertrag oder Vereinbarung

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Flexible Arbeitszeitmodelle

Gleitzeit

Klauseln für Gleitzeit:

  • Rahmenarbeitszeit – „Zwischen 6:00 und 20:00 Uhr"
  • Kernzeit – „Kernzeit 9:00-15:00 Uhr"
  • Zeitkonto – „Gleitzeitkonto mit +/- 40 Stunden"
  • Ausgleich – „Ausgleich innerhalb 6 Monaten"
  • Verweis – „Details in Betriebsvereinbarung"

Vertrauensarbeitszeit

Was vereinbaren:

ElementKlausel
Eigenverantwortung„Eigenverantwortliche Zeiteinteilung"
Erreichbarkeit„Erreichbarkeit zu üblichen Zeiten"
ErfassungspflichtNach BAG-Urteil dennoch erfassen
GrenzenArbZG gilt trotzdem

Arbeitszeitkonto

Regelungen:

AspektVereinbarung
Grenzen„Max. +80/-20 Stunden"
Ausgleich„Ausgleich bis Jahresende"
Bei Kündigung„Ausgleich oder Auszahlung"
InsolvenzschutzBei großen Guthaben relevant

Besondere Klauseln

Mehrarbeit-Klausel

Für Notfälle:

FormulierungBedeutung
„In Notfällen..."Nur echte Notfälle
„Bei dringendem Bedarf..."Muss zumutbar sein
„Zur Vermeidung von Schäden..."Enge Auslegung

Versetzungsklausel

Arbeitszeit kann betroffen sein:

  • Ort – Anderer Standort
  • Tätigkeit – Andere Aufgaben
  • Arbeitszeit – Andere Schichten
  • Grenzen – Zumutbar, nicht willkürlich

Nebentätigkeit

Arbeitszeitrelevant:

KlauselInhalt
AnzeigepflichtNebentätigkeit melden
GenehmigungGgf. Zustimmung erforderlich
ArbeitszeitDarf Hauptjob nicht beeinträchtigen
KonkurrenzKonkurrenzverbot

AGB-Kontrolle

Bei Formularverträgen

Was geprüft wird:

KriteriumPrüfung
TransparenzIst die Klausel verständlich?
ÜberraschendUngewöhnliche Regelung?
BenachteiligungUnangemessen einseitig?
GesetzeskonformMindeststandards eingehalten?

Unwirksame Klauseln

Folgen:

  • Klausel entfällt – Nicht Vertrag insgesamt
  • Gesetz gilt – Gesetzliche Regelung tritt ein
  • Rückwirkung – Von Anfang an unwirksam
  • Nachforderung – Ggf. Vergütung nachholen

Häufige Fragen

Ja, nach dem Nachweisgesetz muss der Arbeitgeber die vereinbarte Arbeitszeit schriftlich mitteilen. Im Arbeitsvertrag sollte mindestens die wöchentliche Arbeitszeit stehen. Auch die Verteilung (Arbeitstage, Schichtarbeit) sollte geregelt sein. Fehlt die Regelung, gilt die betriebsübliche Arbeitszeit.
Nur wenn sie transparent und angemessen sind. Pauschale wie 'alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten' sind meist unwirksam. Besser: Konkrete Stundenzahl nennen ('bis zu 10 Überstunden/Monat sind mit dem Gehalt abgegolten'). Bei hohen Gehältern mehr Spielraum als bei niedrigen.
Nur im Rahmen des Direktionsrechts und innerhalb des Vertrags. Wenn der Vertrag 'Tagschicht' sagt, kann nicht einseitig Nachtschicht angeordnet werden. Änderung der Arbeitszeitlage ist möglich, wenn vertraglich vorgesehen (z.B. 'nach Dienstplan'). Größere Änderungen erfordern Änderungsvertrag oder -kündigung.
Nach dem BAG-Urteil 2022 muss die Arbeitszeit auch bei Vertrauensarbeitszeit erfasst werden. Der Vertrag kann trotzdem 'Vertrauensarbeitszeit' vorsehen – das betrifft dann die Zeiteinteilung, nicht die Dokumentation. Die Erfassungspflicht gilt unabhängig vom Arbeitszeitmodell.
Ja, Arbeitszeitkonten mit Plus und Minus können vereinbart werden. Grenzen festlegen (z.B. max. -20 Stunden), Ausgleichszeitraum regeln. Wichtig: Arbeitgeber-verursachte Minusstunden dürfen nicht zu Lasten des Arbeitnehmers gehen (Betriebsrisiko). Klare Regelung für Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Fazit

Die Arbeitszeit im Arbeitsvertrag will sorgfältig formuliert sein. Wöchentliche Stunden, Überstundenregelung und bei Bedarf Schichtarbeit sollten klar geregelt sein. Pauschalklauseln für Überstunden sind kritisch – lieber konkret formulieren. Bei Formularverträgen droht AGB-Unwirksamkeit bei unangemessenen Klauseln. Im Zweifel rechtliche Beratung einholen.

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