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Arbeitsvertrag: Muster-Klauseln zur Arbeitszeit

Arbeitszeitklauseln im Arbeitsvertrag: Muster, Formulierungen und was Sie beachten sollten.

5 Min. Lesezeit
Arbeitsvertrag mit Arbeitszeitregelung

Arbeitsvertrag: Muster-Klauseln zur Arbeitszeit

Gut formulierte Arbeitszeitklauseln verhindern Streit – so geht es richtig.

Das Wichtigste in Kürze

  • Klare Regelung der wöchentlichen Arbeitszeit
  • Überstundenregelung präzise formulieren
  • Arbeitszeitflexibilität ermöglichen
  • Unwirksame Klauseln vermeiden
  • Im Zweifel rechtlich prüfen lassen

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Grundlegende Arbeitszeitklauseln

Wöchentliche Arbeitszeit

Basisregelung:

ElementBeispiel
Regelarbeitszeit"Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden."
Teilzeit"Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20 Stunden."
Verteilung"Die Arbeitszeit verteilt sich auf Montag bis Freitag."

Muster-Formulierung

Vollzeit-Beispiel:

Muster Arbeitszeit-Klausel:
"Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt
40 Stunden, ausschließlich der Pausen.

Die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen
Wochentage richtet sich nach den betrieblichen
Erfordernissen.

Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit werden
durch den Arbeitgeber im Rahmen seines
Direktionsrechts festgelegt."

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Überstundenregelungen

Anordnung von Überstunden

Klausel für Mehrarbeit:

VarianteFormulierung
Mit Zustimmung"Überstunden bedürfen der vorherigen Anordnung"
Im Bedarfsfall"Bei betrieblichem Bedarf..."
Höchstgrenze"...bis zu X Überstunden monatlich"

Vergütung oder Abgeltung

Optionen:

  • Vergütung – "Überstunden werden zum Stundenlohn + 25% vergütet."
  • Freizeitausgleich – "Überstunden werden durch Freizeit ausgeglichen."
  • Kombination – "Wahlrecht zwischen Vergütung und Freizeit."
  • Pauschalabgeltung – "Mit dem Gehalt sind bis zu X Überstunden abgegolten."
  • Warnung – Pauschalklauseln sind oft unwirksam!

Unwirksame Klauseln

Was nicht funktioniert:

KlauselProblem
"Alle Überstunden abgegolten"Zu unbestimmt
"Unbegrenzt Überstunden"Verstößt gegen ArbZG
"Ohne Ausgleich"Unwirksam
"Nach Bedarf" ohne GrenzeZu weit gefasst

Überstunden transparent

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Flexible Arbeitszeitmodelle

Gleitzeit

Klausel für Flexibilität:

Muster Gleitzeit-Klausel:
"Die Arbeitszeit wird im Gleitzeitrahmen von 06:00
bis 20:00 Uhr erbracht. Die Kernarbeitszeit, in
der Anwesenheitspflicht besteht, ist von 09:00
bis 15:00 Uhr.

Zeitguthaben und -schulden werden auf einem
Arbeitszeitkonto geführt. Das Guthaben darf
+40 Stunden, die Schuld -10 Stunden nicht
überschreiten."

Vertrauensarbeitszeit

Regelung:

ElementFormulierung
Grundsatz"Der AN teilt sich die Arbeitszeit selbständig ein."
Dokumentation"Die Arbeitszeit ist zu dokumentieren."
Erreichbarkeit"Im Rahmen der Kernzeit ist Erreichbarkeit sicherzustellen."

Arbeitszeiterfassung

Pflicht zur Dokumentation

Klausel:

Muster Dokumentations-Klausel:
"Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Beginn, Ende
und Dauer der täglichen Arbeitszeit sowie die
Pausen im vom Arbeitgeber bereitgestellten
Zeiterfassungssystem zu dokumentieren.

Die Dokumentation hat zeitnah, spätestens am
folgenden Arbeitstag zu erfolgen."

Sonderregelungen

Rufbereitschaft

Klausel für Bereitschaft:

ElementRegelung
DefinitionWas ist Rufbereitschaft
ReaktionszeitInnerhalb von X Minuten
VergütungPauschale + Einsatzzeit
HäufigkeitMax. X pro Monat

Reisezeit

Regelung für Dienstreisen:

Muster Reisezeit-Klausel:
"Reisezeiten im Rahmen von Dienstreisen, die
außerhalb der regulären Arbeitszeit liegen,
werden [als Arbeitszeit vergütet / zur Hälfte
vergütet / nach gesonderter Vereinbarung
geregelt].

Als Reisezeit gilt die Zeit vom Verlassen der
Wohnung bis zur Ankunft am Zielort und zurück."

Änderungsvorbehalte

Direktionsrecht

Flexibilität sichern:

KlauselWirkung
ArbeitszeitverteilungAG kann Lage ändern
ArbeitszeitmodellÄnderung nur mit Zustimmung
EinsatzortBetrifft auch Arbeitszeit

Grenzen

Was nicht geht:

  • Umfang nicht änderbar – 40h bleiben 40h
  • Ankündigungsfrist – Angemessen, nicht kurzfristig
  • Zumutbarkeit – Persönliche Belange beachten
  • Mitbestimmung – Betriebsrat einbeziehen
  • ArbZG-Grenzen – Max. 10h/Tag, Ruhezeit

Häufige Fragen

Nur unter engen Voraussetzungen. Die Klausel muss bestimmt sein: 'Mit dem Gehalt sind bis zu 10 Überstunden monatlich abgegolten' kann wirksam sein. 'Alle Überstunden sind abgegolten' ist unwirksam. Die Grundvergütung muss auch mit Überstunden mindestens dem Mindestlohn entsprechen.
Nein, die tägliche Verteilung kann dem Direktionsrecht des Arbeitgebers unterliegen. Nur die wöchentliche Arbeitszeit sollte vereinbart sein. Grenzen: ArbZG (max. 10h/Tag), angemessene Ankündigung, Mitbestimmung des Betriebsrats.
Teilzeit: Arbeitnehmer haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Teilzeit (TzBfG). Vollzeit: Kein Anspruch, aber Wunsch nach Aufstockung muss bevorzugt berücksichtigt werden. Einvernehmliche Änderung ist immer möglich.
Dann gilt die betriebsübliche oder tarifvertragliche Arbeitszeit. Bei Fehlen jeglicher Regelung: Vollzeit (ca. 40h) wird vermutet. Um Streit zu vermeiden: Immer klar regeln.
Die Lage (wann) kann im Rahmen des Direktionsrechts geändert werden, wenn es der Vertrag erlaubt. Der Umfang (wie viele Stunden) ist vertraglich vereinbart und kann nur einvernehmlich oder per Änderungskündigung geändert werden.

Fazit

Gute Arbeitszeitklauseln sind klar, bestimmt und rechtssicher formuliert. Die wöchentliche Arbeitszeit sollte konkret genannt werden, Überstundenregelungen präzise gefasst sein. Pauschale Abgeltungsklauseln sind oft unwirksam – lieber konkret werden. Bei flexiblen Modellen (Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit) die Rahmenbedingungen definieren. Im Zweifel: Von einem Arbeitsrechtler prüfen lassen, bevor es zum Streit kommt.

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