Arbeitszeit-Dokumentation: Fristen und Aufbewahrung
Erfassen ist Pflicht – aber wie lange muss man die Daten aufbewahren?
Das Wichtigste in Kürze
- Mindestens 2 Jahre Aufbewahrungspflicht (ArbZG)
- Steuerlich: 6-10 Jahre
- Streitfall: Länger sinnvoll
- Digital oder Papier möglich
- DSGVO: Nicht länger als nötig
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Gesetzliche Fristen
Arbeitszeitgesetz
Mindestaufbewahrung:
| Regelung | Frist |
|---|---|
| § 16 Abs. 2 ArbZG | 2 Jahre |
| Was | Überstunden über 8h/Tag |
| Ab wann | Ab Ende des Arbeitstages |
| Format | Nicht vorgeschrieben |
Weitere Gesetze
Andere Fristen:
- ArbZG – 2 Jahre (Überstunden)
- Steuerrecht – 6 Jahre (Geschäftsunterlagen)
- Lohnunterlagen – 6 Jahre
- Sozialversicherung – 5 Jahre nach Beitragsjahr
- Mindestlohngesetz – 2 Jahre
Rechtssichere Archivierung
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Praktische Empfehlung
Konservative Strategie
Warum länger aufbewahren:
| Grund | Empfehlung |
|---|---|
| Steuerprüfung | 10 Jahre |
| Arbeitsrechtliche Streitigkeiten | 3-4 Jahre |
| Sozialversicherungsprüfung | 5 Jahre |
| Sicherheit | 10 Jahre |
Was aufbewahren
Vollständige Dokumentation:
- Tägliche Arbeitszeit – Beginn, Ende, Dauer
- Pausen – Wann, wie lange
- Überstunden – Über 8h täglich
- Sonntags-/Feiertagsarbeit – Mit Ersatzruhetagen
- Nachtarbeit – Wenn zutreffend
- Änderungen – Mit Zeitstempel
Formate und Medien
Digital vs. Papier
Beides zulässig:
| Format | Vorteile | Nachteile |
|---|---|---|
| Digital | Platzsparend, durchsuchbar | Technische Anforderungen |
| Papier | Einfach, keine Technik | Platzbedarf, schlecht durchsuchbar |
Digitale Anforderungen
GoBD-Konformität:
- Unveränderbarkeit – Nachträgliche Änderungen erkennbar
- Verfügbarkeit – Jederzeit lesbar
- Nachvollziehbarkeit – Wer hat was wann gemacht
- Vollständigkeit – Alle Daten vorhanden
- Zugriffsschutz – Vor unbefugtem Zugriff geschützt
Export-Formate
Für Langzeitarchivierung:
| Format | Eignung |
|---|---|
| PDF/A | Sehr gut, langzeitstabil |
| CSV | Gut, maschinenlesbar |
| Excel | Möglich, aber proprietär |
| XML | Gut, strukturiert |
Einfacher Export
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DSGVO beachten
Speicherbegrenzung
Nicht zu lange:
| Prinzip | Anwendung |
|---|---|
| Zweckbindung | Nur für definierten Zweck |
| Minimierung | Nur nötige Daten |
| Speicherbegrenzung | Nicht länger als nötig |
| Löschpflicht | Nach Fristablauf |
Löschkonzept
Wann löschen:
- Nach 2 Jahren – Wenn keine anderen Gründe
- Nach 6 Jahren – Wenn steuerlich relevant
- Nach 10 Jahren – Konservativ, sicher
- Ausnahme – Laufender Rechtsstreit
- Dokumentieren – Löschung nachweisen
Auskunftsrecht
Mitarbeiter fragen:
| Recht | Umsetzung |
|---|---|
| Auskunft | Welche Daten gespeichert? |
| Kopie | Auf Verlangen aushändigen |
| Berichtigung | Fehler korrigieren |
| Löschung | Nach Fristablauf |
Bei Prüfungen
Wer prüft
Behörden:
| Behörde | Prüft |
|---|---|
| Gewerbeaufsicht | Arbeitszeit, Pausen, Ruhezeit |
| Zoll | Mindestlohn, Arbeitszeit |
| Finanzamt | Lohnunterlagen |
| Rentenversicherung | Sozialversicherungspflicht |
Was vorgelegt werden muss
Typische Anforderungen:
- Arbeitszeitaufzeichnungen – Für geprüften Zeitraum
- Überstundennachweise – Über 8h täglich
- Pausenregelung – Wie gewährleistet
- Schichtpläne – Bei Schichtarbeit
- Ausnahmen – Genehmigungen, Tarifverträge
Sanktionen
Bei Mängeln:
| Verstoß | Folge |
|---|---|
| Keine Dokumentation | Bußgeld bis 30.000€ |
| Lückenhafte Daten | Nachforderungen möglich |
| Falsche Daten | Verschärfte Sanktionen |
| Keine Vorlage | Schätzung durch Behörde |
Best Practices
Systematische Archivierung
So vorgehen:
| Maßnahme | Umsetzung |
|---|---|
| Regelmäßig | Monatlich/jährlich sichern |
| Redundant | Backup an zweitem Ort |
| Dokumentiert | Was, wo, wie lange |
| Zugänglich | Im Bedarfsfall auffindbar |
Löschprozess
Sauber löschen:
- Frist prüfen – Ist Aufbewahrung noch nötig?
- Freigabe – Verantwortlicher genehmigt
- Durchführen – Sicher löschen
- Dokumentieren – Was, wann, von wem
- Prüfen – Vollständigkeit
Häufige Fragen
Fazit
Die gesetzliche Mindestfrist für Arbeitszeitdaten sind 2 Jahre (ArbZG für Überstunden). Praktisch empfiehlt sich: 6-10 Jahre aufbewahren (Steuer, Streitigkeiten). Digital ist in Ordnung, wenn GoBD-konform. Nach Fristablauf: DSGVO-gerecht löschen. Bei Prüfungen müssen die Daten schnell verfügbar sein – systematische Archivierung zahlt sich aus.
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