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Arbeitszeit-Dokumentation: Fristen und Aufbewahrung

Wie lange müssen Arbeitszeitdaten aufbewahrt werden? Fristen, Formate und was bei Prüfungen wichtig ist.

5 Min. Lesezeit
Aktenordner mit Arbeitszeitdaten

Arbeitszeit-Dokumentation: Fristen und Aufbewahrung

Erfassen ist Pflicht – aber wie lange muss man die Daten aufbewahren?

Das Wichtigste in Kürze

  • Mindestens 2 Jahre Aufbewahrungspflicht (ArbZG)
  • Steuerlich: 6-10 Jahre
  • Streitfall: Länger sinnvoll
  • Digital oder Papier möglich
  • DSGVO: Nicht länger als nötig

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Gesetzliche Fristen

Arbeitszeitgesetz

Mindestaufbewahrung:

RegelungFrist
§ 16 Abs. 2 ArbZG2 Jahre
WasÜberstunden über 8h/Tag
Ab wannAb Ende des Arbeitstages
FormatNicht vorgeschrieben

Weitere Gesetze

Andere Fristen:

  • ArbZG – 2 Jahre (Überstunden)
  • Steuerrecht – 6 Jahre (Geschäftsunterlagen)
  • Lohnunterlagen – 6 Jahre
  • Sozialversicherung – 5 Jahre nach Beitragsjahr
  • Mindestlohngesetz – 2 Jahre

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Praktische Empfehlung

Konservative Strategie

Warum länger aufbewahren:

GrundEmpfehlung
Steuerprüfung10 Jahre
Arbeitsrechtliche Streitigkeiten3-4 Jahre
Sozialversicherungsprüfung5 Jahre
Sicherheit10 Jahre

Was aufbewahren

Vollständige Dokumentation:

  • Tägliche Arbeitszeit – Beginn, Ende, Dauer
  • Pausen – Wann, wie lange
  • Überstunden – Über 8h täglich
  • Sonntags-/Feiertagsarbeit – Mit Ersatzruhetagen
  • Nachtarbeit – Wenn zutreffend
  • Änderungen – Mit Zeitstempel

Formate und Medien

Digital vs. Papier

Beides zulässig:

FormatVorteileNachteile
DigitalPlatzsparend, durchsuchbarTechnische Anforderungen
PapierEinfach, keine TechnikPlatzbedarf, schlecht durchsuchbar

Digitale Anforderungen

GoBD-Konformität:

  • Unveränderbarkeit – Nachträgliche Änderungen erkennbar
  • Verfügbarkeit – Jederzeit lesbar
  • Nachvollziehbarkeit – Wer hat was wann gemacht
  • Vollständigkeit – Alle Daten vorhanden
  • Zugriffsschutz – Vor unbefugtem Zugriff geschützt

Export-Formate

Für Langzeitarchivierung:

FormatEignung
PDF/ASehr gut, langzeitstabil
CSVGut, maschinenlesbar
ExcelMöglich, aber proprietär
XMLGut, strukturiert

Einfacher Export

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DSGVO beachten

Speicherbegrenzung

Nicht zu lange:

PrinzipAnwendung
ZweckbindungNur für definierten Zweck
MinimierungNur nötige Daten
SpeicherbegrenzungNicht länger als nötig
LöschpflichtNach Fristablauf

Löschkonzept

Wann löschen:

  • Nach 2 Jahren – Wenn keine anderen Gründe
  • Nach 6 Jahren – Wenn steuerlich relevant
  • Nach 10 Jahren – Konservativ, sicher
  • Ausnahme – Laufender Rechtsstreit
  • Dokumentieren – Löschung nachweisen

Auskunftsrecht

Mitarbeiter fragen:

RechtUmsetzung
AuskunftWelche Daten gespeichert?
KopieAuf Verlangen aushändigen
BerichtigungFehler korrigieren
LöschungNach Fristablauf

Bei Prüfungen

Wer prüft

Behörden:

BehördePrüft
GewerbeaufsichtArbeitszeit, Pausen, Ruhezeit
ZollMindestlohn, Arbeitszeit
FinanzamtLohnunterlagen
RentenversicherungSozialversicherungspflicht

Was vorgelegt werden muss

Typische Anforderungen:

  • Arbeitszeitaufzeichnungen – Für geprüften Zeitraum
  • Überstundennachweise – Über 8h täglich
  • Pausenregelung – Wie gewährleistet
  • Schichtpläne – Bei Schichtarbeit
  • Ausnahmen – Genehmigungen, Tarifverträge

Sanktionen

Bei Mängeln:

VerstoßFolge
Keine DokumentationBußgeld bis 30.000€
Lückenhafte DatenNachforderungen möglich
Falsche DatenVerschärfte Sanktionen
Keine VorlageSchätzung durch Behörde

Best Practices

Systematische Archivierung

So vorgehen:

MaßnahmeUmsetzung
RegelmäßigMonatlich/jährlich sichern
RedundantBackup an zweitem Ort
DokumentiertWas, wo, wie lange
ZugänglichIm Bedarfsfall auffindbar

Löschprozess

Sauber löschen:

  • Frist prüfen – Ist Aufbewahrung noch nötig?
  • Freigabe – Verantwortlicher genehmigt
  • Durchführen – Sicher löschen
  • Dokumentieren – Was, wann, von wem
  • Prüfen – Vollständigkeit

Häufige Fragen

Das ArbZG verlangt nur die Aufbewahrung von Überstunden über 8h/Tag für 2 Jahre. Praktisch empfiehlt sich: Alle Arbeitszeitdaten mindestens 2 Jahre, besser 6 Jahre (Steuer) aufbewahren. Bei Streitigkeiten sind vollständige Daten Gold wert.
Die DSGVO fordert Speicherbegrenzung – nur so lange wie nötig. Aber: Gesetzliche Aufbewahrungspflichten sind ein legitimer Grund. Solange eine Pflicht besteht oder berechtigte Interessen (Rechtsstreit), dürfen Sie speichern. Danach: Löschen.
PDF/A ist ideal für Langzeitarchivierung – standardisiert, unveränderbar, überall lesbar. Ergänzend CSV oder XML für maschinelle Verarbeitung. Proprietäre Formate (Excel) sind riskant – in 10 Jahren noch lesbar? Im Zweifel: Mehrere Formate parallel.
Bei Prüfungen: Die Behörde kann schätzen – meist zu Ihren Ungunsten. Bei Rechtsstreit: Beweislast kann sich umkehren. Bußgelder möglich. Deshalb: Lieber etwas länger aufbewahren als zu kurz. Und: Backup-Strategie!
Ja, die Fristen laufen unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis. 2 Jahre ArbZG, 6 Jahre steuerlich. Nach Fristablauf: Löschpflicht, wenn kein anderer Grund. Bei laufenden Streitigkeiten: Aufbewahren, bis abgeschlossen.

Fazit

Die gesetzliche Mindestfrist für Arbeitszeitdaten sind 2 Jahre (ArbZG für Überstunden). Praktisch empfiehlt sich: 6-10 Jahre aufbewahren (Steuer, Streitigkeiten). Digital ist in Ordnung, wenn GoBD-konform. Nach Fristablauf: DSGVO-gerecht löschen. Bei Prüfungen müssen die Daten schnell verfügbar sein – systematische Archivierung zahlt sich aus.

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