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Betriebsvereinbarung Arbeitszeit: Wichtige Inhalte

Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit: Was geregelt werden sollte und wie Sie vorgehen.

5 Min. Lesezeit
Betriebsvereinbarung unterschreiben

Betriebsvereinbarung Arbeitszeit: Wichtige Inhalte

Was in einer Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit geregelt werden sollte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei Arbeitszeit
  • Betriebsvereinbarung schafft Rechtssicherheit
  • Wichtige Themen: Zeiterfassung, Überstunden, Arbeitszeitkonto
  • Freiwillige und erzwingbare Regelungen unterscheiden
  • Klare, verständliche Formulierungen wählen

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Rechtlicher Rahmen

Mitbestimmung § 87 BetrVG

Was mitbestimmungspflichtig ist:

ThemaMitbestimmung
Beginn und Ende der ArbeitszeitJa
PausenJa
ÜberstundenJa
ZeiterfassungssystemeJa
KurzarbeitJa
UrlaubsgrundsätzeJa

Erzwingbare vs. freiwillige BV

Unterschied:

  • Erzwingbar – Betriebsrat kann Einigungsstelle anrufen
  • Wenn keine Einigung
  • Arbeitszeit gehört dazu
  • Freiwillig – Beide Seiten müssen wollen
  • Keine Einigungsstelle
  • Zusatzleistungen oft freiwillig
  • Mischform – Kernthema erzwingbar, Details freiwillig

Zeiterfassung mit BR-Zustimmung

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Kernthemen einer BV Arbeitszeit

Arbeitszeiten

Was regeln:

PunktInhalt
RegelarbeitszeitWochenarbeitszeit, Verteilung
ArbeitszeitrahmenFrühester Beginn, spätestes Ende
KernzeitAnwesenheitspflicht
GleitzeitSpielraum, Gleittage
SchichtmodelleWelche Schichten

Zeiterfassung

Wichtige Regelungen:

  • Erfassungspflicht – Wer, was, wann erfassen
  • Erfassungsmethode – Terminal, App, manuell
  • Korrekturverfahren – Wie Fehler beheben
  • Datenverwendung – Wofür werden Daten genutzt
  • Zugriff – Wer sieht welche Daten
  • Löschfristen – Wann werden Daten gelöscht

Überstunden und Mehrarbeit

Was festlegen

Klare Regeln:

AspektRegelung
DefinitionAb wann ist es Überstunde
AnordnungWer darf anordnen
GenehmigungVorab oder nachträglich
AusgleichFreizeit oder Bezahlung
ZuschlägeHöhe, Voraussetzungen
ObergrenzeMax. Überstunden pro Monat

Arbeitszeitkonto

Regelungspunkte:

  • Kontenführung – Wie wird gerechnet
  • Grenzen – Max. Plus, max. Minus
  • Ausgleichszeitraum – Bis wann ausgleichen
  • Überschreitung – Was passiert bei Überschreitung
  • Einsicht – MA kann Konto einsehen
  • Kündigung – Was bei Ausscheiden

Arbeitszeitkonten verwalten

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Datenschutz

DSGVO beachten

Wichtige Punkte:

ThemaRegelung
ZweckbindungNur für vereinbarten Zweck
DatensparsamkeitNur nötige Daten
ZugriffBerechtigungskonzept
SpeicherdauerLöschfristen
BetroffenenrechteAuskunft, Löschung

Keine Leistungskontrolle

Ausschluss:

  • Formulierung – "Daten dürfen nicht zur Leistungsüberwachung verwendet werden"
  • Auswertungen – Keine individuellen Leistungsreports
  • Verknüpfung – Keine Verbindung zu Personalakte
  • Konsequenzen – Bei Verstoß: BR kann einschreiten
  • Ausnahme – Nur bei konkretem Verdacht auf Arbeitszeitbetrug

Struktur einer BV

Gliederung

Typischer Aufbau:

AbschnittInhalt
PräambelZiele und Absichten
GeltungsbereichFür wen gilt es
DefinitionenBegriffe klären
RegelungenDie eigentlichen Inhalte
VerfahrenWie werden Konflikte gelöst
InkrafttretenAb wann, Kündigung
UnterschriftenBR und AG

Formulierungshinweise

Praxistipps:

  • Klar und verständlich – Kein Juristendeutsch
  • Konkret – Zahlen statt "angemessen"
  • Vollständig – Alle Fälle bedenken
  • Konsistent – Keine Widersprüche
  • Aktualisierbar – Verfahren für Änderungen

Verhandlungsprozess

Ablauf

Wie zur Einigung:

SchrittAktion
InitiativeAG oder BR startet
InformationAusgangslage klären
EntwurfErsten Text vorlegen
VerhandlungPositionen austauschen
EinigungKompromiss finden
UnterzeichnungFormeller Abschluss

Häufige Fragen

Wenn Sie einen Betriebsrat haben: Praktisch ja, weil der BR bei Arbeitszeitthemen mitbestimmt. Ohne BV entstehen ständig Einzeldiskussionen. Eine BV schafft Klarheit und Rechtssicherheit für beide Seiten. Ohne Betriebsrat: Keine BV möglich, dann regeln Arbeitsverträge.
Ja, die Einführung und Ausgestaltung von Zeiterfassungssystemen ist mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Wenn keine Einigung erzielt wird, kann die Einigungsstelle entscheiden. Der BR kann also auf einer Regelung bestehen.
Bis sie gekündigt wird oder durch eine neue ersetzt wird. Kündigungsfristen sind üblicherweise 3 Monate, können aber auch anders vereinbart werden. Nach Kündigung gelten die Regelungen oft noch nach, bis eine neue BV geschlossen wird (Nachwirkung).
Bei erzwingbaren Mitbestimmungsrechten (wie Arbeitszeit) kann jede Seite die Einigungsstelle anrufen. Diese besteht aus einem neutralen Vorsitzenden und Beisitzern. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung – ist aber oft unbefriedigend für beide.
Grundsätzlich: Nur zugunsten des Arbeitnehmers. Die BV setzt einen Mindeststandard. Arbeitsverträge können mehr bieten, aber nicht weniger. Beispiel: BV sagt 25% Überstundenzuschlag, Vertrag kann 30% regeln, aber nicht 20%.

Fazit

Eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit schafft Klarheit und Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Mitarbeiter. Kernthemen sind Arbeitszeiten, Zeiterfassung, Überstunden, Arbeitszeitkonto und Datenschutz. Der Betriebsrat hat bei diesen Themen Mitbestimmungsrecht und kann eine Regelung über die Einigungsstelle erzwingen. Eine gut formulierte BV verhindert Konflikte und bildet die Grundlage für eine faire Arbeitszeitgestaltung.

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