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Arbeitszeit in der Probezeit: Was gilt?

Probezeit und Arbeitszeit: Welche Regeln gelten für neue Mitarbeiter in den ersten Monaten.

5 Min. Lesezeit
Neuer Mitarbeiter am ersten Arbeitstag

Arbeitszeit in der Probezeit: Was gilt?

Neue Mitarbeiter, gleiche Regeln? Was bei der Arbeitszeit in der Probezeit zu beachten ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • ArbZG gilt auch in der Probezeit
  • Gleiche Arbeitszeiten wie Stammpersonal
  • Zeiterfassung ab dem ersten Tag
  • Überstunden auch in Probezeit vergüten
  • Urlaub anteilig erwerben

Grundsätzlich: Gleichbehandlung

Keine Sonderregeln

Was gleich ist:

AspektRegelung
ArbZGGilt vollständig
ArbeitszeitLaut Vertrag
PausenGesetzlich vorgeschrieben
ÜberstundenWie andere Mitarbeiter
ZeiterfassungPflicht ab Tag 1

Was anders ist

Unterschiede in der Probezeit:

  • Kündigung – Verkürzte Frist (2 Wochen)
  • Urlaub – Voller Anspruch erst nach 6 Monaten
  • Entgeltfortzahlung – Erst nach 4 Wochen
  • Kündigungsschutz – Erst nach 6 Monaten (KSchG)
  • Arbeitszeit – KEIN Unterschied

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Zeiterfassung in der Probezeit

Warum ab Tag 1

Gründe:

GrundErklärung
GesetzespflichtZeiterfassung für alle
DokumentationNachweis bei Konflikten
GewöhnungRoutine aufbauen
FairnessGleiche Behandlung

Praktische Umsetzung

So einrichten:

  • Vorbereitung – Vor Arbeitsantritt im System anlegen
  • Erster Tag – Einweisung in Zeiterfassung
  • Stammdaten – Vertraglich vereinbarte Arbeitszeit
  • Probezeit-Marker – Optional: Kennzeichnung im System
  • Auswertung – Wie bei anderen Mitarbeitern

Überstunden in der Probezeit

Grundsatz

Was gilt:

AspektRegelung
ZulässigJa, wie bei anderen
AnordnungArbeitgeber kann anordnen
VergütungWie vertraglich geregelt
GrenzenArbZG gilt

Besonderheiten

Was beachten:

  • Rechtlich – Gleiche Vergütungspflicht
  • Praktisch – Oft Einarbeitungszeit
  • Signal – Viel Überstunden = Kulturindikator
  • Freiwilligkeit – Druck in Probezeit problematisch
  • Dokumentation – Besonders wichtig (Nachweis)

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Pausen und Ruhezeiten

Keine Ausnahmen

Standard gilt:

RegelungAuch in Probezeit
30min Pause ab 6hJa
45min Pause ab 9hJa
11h RuhezeitJa
Max. 10h/TagJa

Einarbeitung

Was das bedeutet:

  • Schulungen – Pause muss trotzdem sein
  • Meetings – Kein Pausenersatz
  • "Durcharbeiten" – Nicht legal
  • Soziale Pausen – Kennenlern-Mittagessen = Pause
  • Dokumentation – Pausen erfassen

Urlaub in der Probezeit

Erwerb

Wie Urlaub entsteht:

MonatAnspruch
Nach 1 Monat1/12 des Jahresurlaubs
Nach 2 Monaten2/12
......
Nach 6 MonatenVoller Anspruch

Praktische Fragen

Häufige Situationen:

  • Darf ich Urlaub nehmen? – Ja, anteilig erworben
  • Muss AG genehmigen? – Ja, wie immer
  • Bei Kündigung – Anteiliger Urlaub, Abgeltung
  • Bildungsurlaub – Erst nach 6 Monaten
  • Krankheit – Kein Urlaubsverbrauch

Krankmeldung in der Probezeit

Entgeltfortzahlung

Ab wann:

ZeitpunktAnspruch
Woche 1-4Kein Entgeltfortzahlung*
Ab Woche 5Volle Entgeltfortzahlung

*Krankengeld von Krankenkasse möglich

Zeiterfassung bei Krankheit

Dokumentieren:

  • Krankmeldung – Wie üblich einreichen
  • Im System – Krank eintragen
  • Erste 4 Wochen – Kein Gehalt, aber dokumentieren
  • Ab 5. Woche – Entgeltfortzahlung wie üblich
  • Häufigkeit – Kann Kündigungsgrund sein

Für Arbeitgeber

Best Practices

Empfehlungen:

ThemaEmpfehlung
EinweisungZeiterfassung erklären
ErwartungArbeitszeiten kommunizieren
FeedbackRegelmäßig, nicht erst zum Ende
DokumentationAlles erfassen

Probezeit-Gespräche

Wann führen:

  • Woche 1-2 – Einarbeitung läuft?
  • Monat 1 – Erste Eindrücke
  • Monat 3 – Halbzeit-Review
  • Monat 5 – Vor Ende Probezeit
  • Arbeitszeit-Themen – Pünktlichkeit, Überstunden, Pausen

Häufige Fragen

Wenn der Arbeitsvertrag Überstunden vorsieht, ja – wie bei allen anderen Mitarbeitern. Überstunden müssen aber vergütet oder ausgeglichen werden. Übermäßiger Druck in der Probezeit ist problematisch, aber schwer nachzuweisen.
Nein, die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit gilt ab Tag 1. Das Arbeitszeitgesetz macht keine Ausnahme für die Probezeit. Sie haben die gleichen Rechte (Pausen, Ruhezeiten, Höchstarbeitszeit) wie alle anderen.
Ja, anteilig. Pro Monat erwerben Sie 1/12 des Jahresurlaubs. Nach einem Monat können Sie theoretisch 2-3 Tage Urlaub nehmen (bei 24-30 Tagen Jahresurlaub). Der Arbeitgeber muss aber genehmigen.
Überstunden müssen ausgeglichen werden – entweder durch Freizeit vor Arbeitsende oder durch Auszahlung. Das gilt auch bei Kündigung in der Probezeit. Dokumentieren Sie Ihre Überstunden daher sorgfältig.
Ja, die Pflicht zur Zeiterfassung gilt für alle Arbeitnehmer ab dem ersten Tag. Es gibt keine Ausnahme für die Probezeit. Sie sollten am ersten Tag in das System eingewiesen werden.

Fazit

In der Probezeit gelten für die Arbeitszeit die gleichen Regeln wie für alle anderen Mitarbeiter. Das Arbeitszeitgesetz macht keine Ausnahme, Zeiterfassung ist ab Tag 1 Pflicht. Überstunden müssen vergütet werden, Pausen eingehalten werden. Die Unterschiede liegen woanders: kürzere Kündigungsfrist, anteiliger Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung erst ab Woche 5. Eine saubere Dokumentation der Arbeitszeit schützt beide Seiten.

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