Arbeitszeit in der Probezeit: Was gilt?
Neue Mitarbeiter, gleiche Regeln? Was bei der Arbeitszeit in der Probezeit zu beachten ist.
Das Wichtigste in Kürze
- ArbZG gilt auch in der Probezeit
- Gleiche Arbeitszeiten wie Stammpersonal
- Zeiterfassung ab dem ersten Tag
- Überstunden auch in Probezeit vergüten
- Urlaub anteilig erwerben
Grundsätzlich: Gleichbehandlung
Keine Sonderregeln
Was gleich ist:
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| ArbZG | Gilt vollständig |
| Arbeitszeit | Laut Vertrag |
| Pausen | Gesetzlich vorgeschrieben |
| Überstunden | Wie andere Mitarbeiter |
| Zeiterfassung | Pflicht ab Tag 1 |
Was anders ist
Unterschiede in der Probezeit:
- Kündigung – Verkürzte Frist (2 Wochen)
- Urlaub – Voller Anspruch erst nach 6 Monaten
- Entgeltfortzahlung – Erst nach 4 Wochen
- Kündigungsschutz – Erst nach 6 Monaten (KSchG)
- Arbeitszeit – KEIN Unterschied
Probezeit dokumentieren
MyTimeTracker ab dem ersten Arbeitstag.
- Sofort einsatzbereit
- DSGVO-konform
- Keine Einrichtung nötig
Zeiterfassung in der Probezeit
Warum ab Tag 1
Gründe:
| Grund | Erklärung |
|---|---|
| Gesetzespflicht | Zeiterfassung für alle |
| Dokumentation | Nachweis bei Konflikten |
| Gewöhnung | Routine aufbauen |
| Fairness | Gleiche Behandlung |
Praktische Umsetzung
So einrichten:
- Vorbereitung – Vor Arbeitsantritt im System anlegen
- Erster Tag – Einweisung in Zeiterfassung
- Stammdaten – Vertraglich vereinbarte Arbeitszeit
- Probezeit-Marker – Optional: Kennzeichnung im System
- Auswertung – Wie bei anderen Mitarbeitern
Überstunden in der Probezeit
Grundsatz
Was gilt:
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| Zulässig | Ja, wie bei anderen |
| Anordnung | Arbeitgeber kann anordnen |
| Vergütung | Wie vertraglich geregelt |
| Grenzen | ArbZG gilt |
Besonderheiten
Was beachten:
- Rechtlich – Gleiche Vergütungspflicht
- Praktisch – Oft Einarbeitungszeit
- Signal – Viel Überstunden = Kulturindikator
- Freiwilligkeit – Druck in Probezeit problematisch
- Dokumentation – Besonders wichtig (Nachweis)
Überstunden erfassen
MyTimeTracker dokumentiert alles automatisch.
- Sofort einsatzbereit
- DSGVO-konform
- Keine Einrichtung nötig
Pausen und Ruhezeiten
Keine Ausnahmen
Standard gilt:
| Regelung | Auch in Probezeit |
|---|---|
| 30min Pause ab 6h | Ja |
| 45min Pause ab 9h | Ja |
| 11h Ruhezeit | Ja |
| Max. 10h/Tag | Ja |
Einarbeitung
Was das bedeutet:
- Schulungen – Pause muss trotzdem sein
- Meetings – Kein Pausenersatz
- "Durcharbeiten" – Nicht legal
- Soziale Pausen – Kennenlern-Mittagessen = Pause
- Dokumentation – Pausen erfassen
Urlaub in der Probezeit
Erwerb
Wie Urlaub entsteht:
| Monat | Anspruch |
|---|---|
| Nach 1 Monat | 1/12 des Jahresurlaubs |
| Nach 2 Monaten | 2/12 |
| ... | ... |
| Nach 6 Monaten | Voller Anspruch |
Praktische Fragen
Häufige Situationen:
- Darf ich Urlaub nehmen? – Ja, anteilig erworben
- Muss AG genehmigen? – Ja, wie immer
- Bei Kündigung – Anteiliger Urlaub, Abgeltung
- Bildungsurlaub – Erst nach 6 Monaten
- Krankheit – Kein Urlaubsverbrauch
Krankmeldung in der Probezeit
Entgeltfortzahlung
Ab wann:
| Zeitpunkt | Anspruch |
|---|---|
| Woche 1-4 | Kein Entgeltfortzahlung* |
| Ab Woche 5 | Volle Entgeltfortzahlung |
*Krankengeld von Krankenkasse möglich
Zeiterfassung bei Krankheit
Dokumentieren:
- Krankmeldung – Wie üblich einreichen
- Im System – Krank eintragen
- Erste 4 Wochen – Kein Gehalt, aber dokumentieren
- Ab 5. Woche – Entgeltfortzahlung wie üblich
- Häufigkeit – Kann Kündigungsgrund sein
Für Arbeitgeber
Best Practices
Empfehlungen:
| Thema | Empfehlung |
|---|---|
| Einweisung | Zeiterfassung erklären |
| Erwartung | Arbeitszeiten kommunizieren |
| Feedback | Regelmäßig, nicht erst zum Ende |
| Dokumentation | Alles erfassen |
Probezeit-Gespräche
Wann führen:
- Woche 1-2 – Einarbeitung läuft?
- Monat 1 – Erste Eindrücke
- Monat 3 – Halbzeit-Review
- Monat 5 – Vor Ende Probezeit
- Arbeitszeit-Themen – Pünktlichkeit, Überstunden, Pausen
Häufige Fragen
Fazit
In der Probezeit gelten für die Arbeitszeit die gleichen Regeln wie für alle anderen Mitarbeiter. Das Arbeitszeitgesetz macht keine Ausnahme, Zeiterfassung ist ab Tag 1 Pflicht. Überstunden müssen vergütet werden, Pausen eingehalten werden. Die Unterschiede liegen woanders: kürzere Kündigungsfrist, anteiliger Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung erst ab Woche 5. Eine saubere Dokumentation der Arbeitszeit schützt beide Seiten.
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