Probezeit: Regelungen und Kündigung für Arbeitgeber
Die Probezeit dient beiden Seiten: Arbeitgeber und Arbeitnehmer können prüfen, ob die Zusammenarbeit passt. Was Sie als Arbeitgeber bei der Gestaltung und einer möglichen Kündigung beachten müssen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Probezeit beträgt maximal 6 Monate
- Während der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von 2 Wochen
- Eine Probezeit muss ausdrücklich vereinbart werden
- Kündigungsschutzgesetz gilt erst nach 6 Monaten
- Auch in der Probezeit gelten Diskriminierungsverbote
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Gesetzliche Grundlagen
Dauer der Probezeit
§ 622 Abs. 3 BGB:
Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Bedeutung:
- Maximum: 6 Monate
- Kürzere Probezeit möglich (z.B. 3 Monate)
- Längere Probezeit nicht zulässig
- Keine automatische Probezeit (muss vereinbart werden)
Kündigungsfrist
Während der Probezeit:
- 2 Wochen zum beliebigen Termin
- Kein bestimmter Kündigungstermin (Monatsende)
- Gilt für beide Seiten
Nach der Probezeit:
- Mindestens 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
- Verlängert sich mit Betriebszugehörigkeit
| Phase | Kündigungsfrist |
|---|---|
| Probezeit (bis 6 Monate) | 2 Wochen |
| Nach 6 Monaten | 4 Wochen zum 15./Monatsende |
| Nach 2 Jahren | 1 Monat zum Monatsende |
Probezeit im Arbeitsvertrag
Musterklausel
Beispielformulierung:
Die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Wichtige Regelungen
Was Sie festlegen sollten:
- Dauer der Probezeit (z.B. 6 Monate)
- Kündigungsfrist während der Probezeit
- Verweis auf gesetzliche Regelungen
Was Sie nicht vereinbaren können:
- Probezeit länger als 6 Monate
- Kündigungsfrist unter 2 Wochen
- Ausschluss von Kündigungsrechten
Probezeit bei befristetem Vertrag
Zulässig: Auch bei befristeten Verträgen kann eine Probezeit vereinbart werden.
Verhältnismäßigkeit: Die Probezeit muss zum Befristungszeitraum passen:
- 12-Monats-Vertrag: 6 Monate Probezeit möglich
- 6-Monats-Vertrag: 3 Monate angemessen
- 3-Monats-Vertrag: Probezeit kritisch
Tipp
Bei sehr kurzen Befristungen ist eine Probezeit oft nicht sinnvoll. Prüfen Sie, ob eine ordentliche Kündigung bei kurzer Befristung überhaupt möglich sein soll.
Kündigung in der Probezeit
Formvorschriften
Schriftform:
- Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 623 BGB)
- Unterschrift erforderlich
- E-Mail oder Fax reicht nicht
Zugang:
- Kündigung muss zugehen
- Fristberechnung ab Zugang
- Empfangsbestätigung empfohlen
Kündigungsgründe
In der Probezeit:
- Kein Kündigungsgrund erforderlich (KSchG gilt noch nicht)
- Aber: Diskriminierungsverbote gelten
- Keine sittenwidrige Kündigung
Typische Gründe:
- Mangelnde Eignung
- Fehlende Qualifikation
- Zwischenmenschliche Probleme
- Wirtschaftliche Gründe
Was ist verboten?
Diskriminierende Kündigung:
- Wegen Geschlecht, Alter, Herkunft
- Wegen Religion oder Weltanschauung
- Wegen Behinderung
- Wegen Schwangerschaft (besonderer Schutz!)
Maßregelungsverbot:
- Kündigung wegen Beschwerdeführung
- Kündigung wegen Geltendmachung von Rechten
Besonderer Kündigungsschutz
Auch in der Probezeit geschützt:
| Personengruppe | Schutz |
|---|---|
| Schwangere | Kündigungsverbot |
| Schwerbehinderte | Zustimmung Integrationsamt (ab 6 Monaten) |
| Betriebsratsmitglieder | Zustimmung Betriebsrat |
| Auszubildende | Nur fristlos nach Probezeit |
Schwangerschaft: Auch wenn Sie von der Schwangerschaft nichts wissen, ist die Kündigung unwirksam. Die Arbeitnehmerin kann die Schwangerschaft innerhalb von 2 Wochen mitteilen.
Probezeit effektiv nutzen
Einarbeitung planen
Strukturiertes Onboarding:
- Einarbeitungsplan erstellen
- Mentor/Paten zuweisen
- Regelmäßige Feedbackgespräche
- Erwartungen klar kommunizieren
Meilensteine definieren:
- Woche 1: Einführung, Basics
- Monat 1: Selbständige Grundaufgaben
- Monat 3: Vollständige Einarbeitung
- Monat 5: Bewertung und Entscheidung
Feedback und Dokumentation
Regelmäßige Gespräche:
- Nach 2 Wochen: Erste Eindrücke
- Nach 4 Wochen: Entwicklung besprechen
- Nach 8 Wochen: Zwischenbilanz
- Nach 12 Wochen: Halbzeit-Review
- Nach 20 Wochen: Entscheidungsvorbereitung
Dokumentation:
- Gesprächsnotizen anfertigen
- Leistungen dokumentieren
- Probleme schriftlich festhalten
- Entwicklung nachvollziehbar machen
Hinweis
Eine gute Dokumentation schützt bei späteren Streitigkeiten. Auch wenn in der Probezeit kein Kündigungsgrund erforderlich ist, hilft eine nachvollziehbare Begründung bei möglichen Vorwürfen.
Entscheidung treffen
Rechtzeitig handeln:
- Spätestens 2 Wochen vor Probezeitende entscheiden
- Zeit für Zustellung der Kündigung einplanen
- Bei Zweifeln: Lieber kündigen
Checkliste vor der Entscheidung: ☐ Fachliche Eignung vorhanden? ☐ Teamintegration gelungen? ☐ Lernbereitschaft gezeigt? ☐ Entwicklungspotenzial erkennbar? ☐ Passen die Wertvorstellungen?
Verlängerung der Probezeit
Ist das möglich?
Grundsatz: Eine Verlängerung über 6 Monate hinaus ist nicht zulässig.
Aber:
- Verlängerung innerhalb der 6 Monate möglich
- Beispiel: Von 3 auf 6 Monate
- Erfordert Zustimmung des Arbeitnehmers
Alternativen
Befristeter Vertrag: Statt Probezeitverlängerung kann ein befristeter Vertrag mit sachlichem Grund vereinbart werden.
Wartezeit KSchG: Die 6-monatige Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz gilt unabhängig von der vereinbarten Probezeit. Auch bei kürzerer Probezeit (z.B. 3 Monate) gilt der volle Kündigungsschutz erst nach 6 Monaten.
Zeiterfassung in der Probezeit
Bedeutung
Warum wichtig:
- Dokumentation der Arbeitsleistung
- Nachweis von Überstunden
- Grundlage für Entgeltabrechnung
- Teil der Einarbeitung
Besonderheiten:
- Zeiterfassungspflicht gilt ab Tag 1
- Keine Ausnahmen für Probezeit
- Überstunden auch in Probezeit vergüten
Integration ins Onboarding
Empfehlung:
- Zeiterfassung am ersten Tag einrichten
- Zugang zu Systemen bereitstellen
- Einweisung in die Nutzung
- Urlaubsanspruch erklären
Urlaubsanspruch in der Probezeit
Entstehung des Anspruchs
Gesetzliche Regelung:
- Voller Urlaubsanspruch erst nach 6 Monaten (Wartezeit)
- Vorher: Anteiliger Urlaub (1/12 pro Monat)
Beispiel (30 Tage Jahresurlaub):
- Monat 1: 2,5 Tage
- Monat 3: 7,5 Tage
- Monat 6: 15 Tage → danach voller Anspruch
Urlaubsgewährung
Empfehlung:
- Urlaub in Probezeit ist möglich
- Bedenken Sie Auswirkungen bei Kündigung
- Urlaubsabgeltung bei vorzeitigem Ausscheiden
Häufige Fragen zur Probezeit
Fazit
Die Probezeit ist ein wichtiges Instrument für beide Seiten. Nutzen Sie die 6 Monate aktiv für Einarbeitung, Feedback und fundierte Entscheidungen. Eine gute Dokumentation und rechtzeitige Kommunikation vermeiden spätere Probleme. Und vergessen Sie nicht: Auch in der Probezeit gelten grundlegende Arbeitnehmerrechte.
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