Zum Hauptinhalt springen

Unbezahlter Urlaub: Regelungen und Auswirkungen

Unbezahlter Urlaub: Rechtliche Grundlagen, Auswirkungen auf Sozialversicherung und Tipps für die Beantragung.

6 Min. Lesezeit
Unbezahlter Urlaub beantragen

Unbezahlter Urlaub: Regelungen und Auswirkungen

Manchmal reicht der reguläre Urlaub nicht aus – sei es für eine längere Reise, die Pflege von Angehörigen oder persönliche Projekte. Unbezahlter Urlaub kann eine Lösung sein. Doch welche Auswirkungen hat er auf Gehalt, Sozialversicherung und Arbeitsverhältnis?

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf unbezahlten Urlaub
  • Die Zustimmung des Arbeitgebers ist erforderlich
  • Während des unbezahlten Urlaubs ruht das Arbeitsverhältnis
  • Sozialversicherung muss selbst geregelt werden
  • Schriftliche Vereinbarung ist dringend empfohlen

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Was ist unbezahlter Urlaub?

Definition

Unbezahlter Urlaub ist eine befristete Freistellung von der Arbeitspflicht, bei der:

  • Das Arbeitsverhältnis bestehen bleibt
  • Die Arbeitspflicht ruht
  • Kein Gehalt gezahlt wird
  • Der Arbeitnehmer nach Ende zurückkehrt

Unterschied zum bezahlten Urlaub

AspektBezahlter UrlaubUnbezahlter Urlaub
RechtsanspruchJa (BUrlG)Nein
GehaltszahlungJaNein
SozialversicherungLäuft weiterGgf. unterbrochen
UrlaubsanspruchWird verbrauchtEntsteht nicht

Rechtliche Grundlagen

Kein gesetzlicher Anspruch

Das Bundesurlaubsgesetz regelt nur den bezahlten Erholungsurlaub. Für unbezahlten Urlaub gibt es keinen allgemeinen Rechtsanspruch.

Ausnahmen mit Rechtsanspruch:

Vertragsfreiheit

Unbezahlter Urlaub basiert auf einer Vereinbarung:

  • Arbeitnehmer stellt Antrag
  • Arbeitgeber kann zustimmen oder ablehnen
  • Keine Begründung für Ablehnung nötig
  • Ausnahme: Diskriminierung wäre rechtswidrig

Was regeln?

Die Vereinbarung sollte enthalten:

PunktRegelung
ZeitraumBeginn und Ende
RückkehrArbeitsplatzgarantie?
SozialversicherungWer zahlt was?
NebentätigkeitErlaubt während Freistellung?
Vorzeitige BeendigungMöglich? Unter welchen Bedingungen?

Abwesenheiten verwalten

MyTimeTracker erfasst alle Abwesenheitsarten – auch unbezahlten Urlaub.

  • Sofort einsatzbereit
  • DSGVO-konform
  • Keine Einrichtung nötig
Kostenlos testen

Auswirkungen auf die Sozialversicherung

Krankenversicherung

Bis 1 Monat:

  • Nachversicherung beim Arbeitgeber möglich
  • Versicherungsschutz bleibt erhalten

Ab 1 Monat:

  • Freiwillige Krankenversicherung nötig
  • Selbst anmelden und Beiträge zahlen
  • Familienversicherung prüfen

Rentenversicherung

  • Keine Beiträge während unbezahltem Urlaub
  • Lücke in der Versicherung
  • Freiwillige Beiträge möglich

Arbeitslosenversicherung

  • Versicherungspflicht ruht
  • Anwartschaftszeit beachten
  • Bei langer Unterbrechung: Anspruch gefährdet

Pflegeversicherung

  • Folgt der Krankenversicherung
  • Bei freiwilliger KV: PV eingeschlossen

Übersicht

VersicherungBei kurzem UU (<1 Monat)Bei längerem UU
KrankenversicherungNachversicherungFreiwillig versichern
RentenversicherungLückeFreiwillige Beiträge möglich
ArbeitslosenversicherungRuhtRuht
PflegeversicherungNachversicherungMit freiwilliger KV

Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis

Urlaubsanspruch

Während des unbezahlten Urlaubs:

  • Kein neuer Urlaubsanspruch entsteht
  • Kürzung nach § 17 BEEG möglich (bei längerer Freistellung)
  • Resturlaub bleibt bestehen

Betriebszugehörigkeit

Das Arbeitsverhältnis besteht formal weiter:

  • Betriebszugehörigkeit läuft weiter
  • Aber: Für manche Zwecke wird die Zeit nicht angerechnet
  • Jubiläen, Abfindungen prüfen

Kündigungsschutz

Grundsätzlich:

  • Kein besonderer Kündigungsschutz
  • Normale Kündigungsfristen gelten
  • Vertragliche Regelung empfohlen

Betriebliche Altersvorsorge

  • Beiträge ruhen
  • Unverfallbarkeitsfristen prüfen
  • Arbeitgeber informieren

Urlaubstage und Abwesenheiten im Blick

MyTimeTracker zeigt Resturlaub und alle Abwesenheiten übersichtlich.

  • Sofort einsatzbereit
  • DSGVO-konform
  • Keine Einrichtung nötig
14 Tage kostenlos testen

Antrag und Genehmigung

Antrag stellen

Inhalt des Antrags:

  • Gewünschter Zeitraum
  • Grund (freiwillige Angabe)
  • Vorschlag für Vertretung

Form:

  • Schriftlich empfohlen
  • Frist: Rechtzeitig, je nach Dauer (bei Wochen: mindestens 4 Wochen vorher)

Genehmigung

Der Arbeitgeber prüft:

  • Betriebliche Notwendigkeit
  • Vertretungsmöglichkeit
  • Bisherige Vereinbarungen

Mögliche Antworten:

  • Genehmigung wie beantragt
  • Genehmigung mit geändertem Zeitraum
  • Ablehnung (ohne Begründung möglich)

Schriftliche Vereinbarung

Unbedingt schriftlich regeln:

Vereinbarung über unbezahlten Urlaub

Zwischen [Arbeitgeber] und [Arbeitnehmer]

1. Zeitraum: vom [Datum] bis [Datum]
2. Während dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis.
3. Der Arbeitnehmer kehrt am [Datum] auf seinen bisherigen Arbeitsplatz zurück.
4. Die Krankenversicherung [regelt der AN selbst / wird für 1 Monat fortgeführt].
5. Nebentätigkeiten sind [nicht gestattet / nur nach vorheriger Genehmigung gestattet].

[Unterschriften]

Gründe für unbezahlten Urlaub

Typische Anlässe

GrundÜbliche Dauer
Längere Reise1-6 Monate
Pflege AngehörigerWochen bis Monate
WeiterbildungWochen bis Monate
Persönliches ProjektVariabel
Hausbau/Umzug1-4 Wochen
Auslandsaufenthalt PartnerMonate

Argumente für den Arbeitgeber

  • Mitarbeiterbindung
  • Motivation nach der Rückkehr
  • Keine Kosten während der Abwesenheit
  • Gutes Arbeitgeberimage

Alternativen zum unbezahlten Urlaub

Zeitguthaben nutzen

Falls vorhanden:

  • Überstunden abbauen
  • Gleitzeitguthaben nutzen
  • Resturlaub einsetzen

Sabbatical-Modelle

Statt unbezahlt:

Teilzeit während der Abwesenheit

Kombination:

  • Arbeitszeit reduzieren statt komplett pausieren
  • Homeoffice für reduzierte Stunden
  • Projektarbeit remote

Häufige Fragen

Ja, grundsätzlich kann der Arbeitgeber unbezahlten Urlaub ablehnen. Es gibt keinen allgemeinen Rechtsanspruch. Ausnahmen gelten für Pflegezeit und Elternzeit, die gesetzlich geregelt sind.
Bei unbezahltem Urlaub bis zu einem Monat besteht meist Nachversicherungsschutz. Danach müssen Sie sich selbst versichern (freiwillige KV oder Familienversicherung). Klären Sie das vor Antritt mit Ihrer Krankenkasse.
Nein, während des unbezahlten Urlaubs entsteht kein neuer Urlaubsanspruch. Bei längerer Freistellung kann der Arbeitgeber den Jahresurlaub anteilig kürzen.
Das hängt von der Vereinbarung ab. Grundsätzlich gelten auch während des ruhenden Arbeitsverhältnisses Treuepflichten. Konkurrenztätigkeit ist meist verboten. Andere Nebentätigkeiten sollten Sie vorher absprechen.
Das sollte in der Vereinbarung geregelt sein. Ohne besondere Vereinbarung gibt es keine Garantie – theoretisch könnte während des unbezahlten Urlaubs eine Kündigung ausgesprochen werden. Lassen Sie sich die Rückkehr schriftlich zusichern.

Fazit

Unbezahlter Urlaub kann eine gute Lösung sein, wenn der reguläre Urlaub nicht ausreicht. Da es keinen gesetzlichen Anspruch gibt, sind Sie auf die Zustimmung Ihres Arbeitgebers angewiesen. Wichtig ist eine klare schriftliche Vereinbarung, die alle Aspekte regelt – insbesondere Rückkehrgarantie und Sozialversicherung. Informieren Sie sich vor Antritt bei Ihrer Krankenkasse über den Versicherungsschutz.

Zeiterfassung starten

14 Tage kostenlos testen

Kostenlos testen

Zeiterfassung einfach & gesetzeskonform

Starten Sie jetzt mit MyTimeTracker und erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen. 14 Tage kostenlos testen, keine Kreditkarte erforderlich.

  • Sofort einsatzbereit
  • DSGVO-konform
  • Keine Einrichtung nötig
Kostenlos testen