Kündigungsschutz in Deutschland: Grundlagen für HR
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) macht Kündigungen in Deutschland nicht unmöglich, aber an Regeln gebunden. Was HR-Verantwortliche wissen müssen.
Das Wichtigste in Kürze
- KSchG gilt ab 10 Mitarbeitern und 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
- Kündigung braucht Grund: verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt
- Besonderer Schutz für bestimmte Gruppen
- Fristen und Formvorschriften einhalten
- Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung
Wann gilt das KSchG?
Voraussetzungen
Zwei Bedingungen:
| Voraussetzung | Details |
|---|---|
| Betriebsgröße | Mehr als 10 Mitarbeiter |
| Betriebszugehörigkeit | Mindestens 6 Monate |
Berechnung Mitarbeiterzahl
Wer zählt:
- Vollzeit: 1,0
- Teilzeit >30h: 1,0
- Teilzeit 20-30h: 0,75
- Teilzeit <20h: 0,5
- Nicht zählen: – Azubis
- Geschäftsführer
- Leiharbeitnehmer (grundsätzlich)
- Ergebnis: >10 = KSchG gilt
Kleinbetriebe
Unter 10 Mitarbeiter:
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| KSchG | Gilt nicht |
| Kündigungsfrist | Gilt trotzdem |
| Diskriminierung | Verboten |
| Sittenwidrigkeit | Schützt auch hier |
Personalverwaltung vereinfachen
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- Keine Einrichtung nötig
Kündigungsgründe
Verhaltensbedingte Kündigung
Wegen Fehlverhalten:
| Beispiel | Voraussetzung |
|---|---|
| Diebstahl | Schwere Pflichtverletzung |
| Arbeitsverweigerung | Nach Abmahnung |
| Unentschuldigtes Fehlen | Nach Abmahnung |
| Beleidigung | Je nach Schwere |
Abmahnung erforderlich
In der Regel:
- Wann erforderlich – Leichtere Verstöße
- Wiederholungsgefahr
- Wann entbehrlich – Schwere Verstöße
- Straftaten
- Zerstörtes Vertrauen
- Form – Schriftlich empfohlen
- Konkretes Fehlverhalten benennen
Personenbedingte Kündigung
Wegen Eigenschaften/Fähigkeiten:
| Beispiel | Voraussetzung |
|---|---|
| Lange Krankheit | Negative Prognose |
| Leistungsmängel | Nicht behebbar |
| Entzug Fahrerlaubnis | Bei Berufskraftfahrer |
| Verlust Arbeitserlaubnis | Keine Beschäftigung möglich |
Betriebsbedingte Kündigung
Wegen betrieblicher Erfordernisse:
- Unternehmerische Entscheidung – Stellenabbau, Umstrukturierung
- Dringend – Keine Weiterbeschäftigung möglich
- Sozialauswahl – Vergleichbare Mitarbeiter prüfen
- Kein milderes Mittel – Versetzung nicht möglich
Sozialauswahl
Kriterien
Bei betriebsbedingter Kündigung:
| Kriterium | Gewichtung |
|---|---|
| Betriebszugehörigkeit | Länger = schützenswerter |
| Lebensalter | Älter = schützenswerter |
| Unterhaltspflichten | Mehr = schützenswerter |
| Schwerbehinderung | Schutz gegeben |
Vergleichbare Mitarbeiter
Wer ist vergleichbar:
- Gleiche Hierarchieebene
- Gleiche Tätigkeit – Oder austauschbar
- Gleicher Betrieb – Nicht Unternehmen
- Nicht vergleichbar – Leistungsträger (Ausnahme)
- Spezialkenntnisse
Auswahlentscheidung
Dokumentieren:
| Schritt | Maßnahme |
|---|---|
| Kreis bestimmen | Wer ist vergleichbar |
| Punkte vergeben | Nach Kriterien |
| Auswahl | Niedrigste Punkte |
| Dokumentation | Begründung festhalten |
Mitarbeiterdaten im Überblick
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Besonderer Kündigungsschutz
Geschützte Gruppen
Erhöhter Schutz:
| Gruppe | Schutz |
|---|---|
| Schwangere | Absolut während Schwangerschaft |
| Elternzeit | Während der Elternzeit |
| Schwerbehinderte | Zustimmung Integrationsamt |
| Betriebsrat | Während Amtszeit + 1 Jahr |
| Azubis nach Probezeit | Nur außerordentlich |
Zustimmungserfordernisse
Vor der Kündigung:
- Schwerbehinderte – Integrationsamt
- Betriebsrat – Anhörung erforderlich
- Mutterschutz – Aufsichtsbehörde
- Elternzeit – Aufsichtsbehörde
Form und Fristen
Schriftform
Zwingend erforderlich:
| Element | Anforderung |
|---|---|
| Schriftlich | § 623 BGB |
| Original | Keine Kopie, kein Fax |
| Unterschrift | Handschriftlich |
| Zugang | Nachweisbar |
Kündigungsfristen
Gesetzliche Fristen (§ 622 BGB):
- Bis 2 Jahre: 4 Wochen (15. oder Ende)
- 2 Jahre: 1 Monat zum Monatsende
- 5 Jahre: 2 Monate zum Monatsende
- 8 Jahre: 3 Monate zum Monatsende
- 10 Jahre: 4 Monate zum Monatsende
- 12 Jahre: 5 Monate zum Monatsende
- 15 Jahre: 6 Monate zum Monatsende
- 20 Jahre: 7 Monate zum Monatsende
Betriebsratsanhörung
Vor jeder Kündigung:
| Schritt | Frist |
|---|---|
| Anhörung einleiten | Vor Kündigung |
| BR Stellungnahme | 1 Woche (ordentlich) |
| BR Stellungnahme | 3 Tage (außerordentlich) |
| Bei Widerspruch | Kündigung trotzdem möglich |
Fehler vermeiden
Häufige Fehler
Was schiefgeht:
| Fehler | Konsequenz |
|---|---|
| Keine Schriftform | Kündigung unwirksam |
| BR nicht angehört | Kündigung unwirksam |
| Frist falsch berechnet | Wandelt sich um |
| Keine Abmahnung | Kündigung unwirksam |
| Falsche Sozialauswahl | Kündigung unwirksam |
Dokumentation
Was festhalten:
- Abmahnungen – Mit Datum, Inhalt, Zugang
- Krankenakten – Bei personenbedingter Kündigung
- Sozialauswahl – Punktebewertung
- BR-Anhörung – Schreiben und Antwort
- Kündigungsschreiben – Mit Zugangsnachweis
Kündigungsschutzklage
Frist
Sehr kurz:
| Frist | 3 Wochen ab Zugang |
|---|---|
| Versäumnis | Kündigung wird wirksam |
| Ausnahme | Nachträgliche Zulassung |
Verfahren
Ablauf:
- Klage beim Arbeitsgericht
- Gütetermin (2-4 Wochen) – Oft Vergleich
- Kammertermin – Falls kein Vergleich
- Urteil – Kündigung wirksam
- Kündigung unwirksam
Häufige Fragen
Fazit
Das Kündigungsschutzgesetz macht Kündigungen nicht unmöglich, aber an klare Regeln gebunden. Wer Formvorschriften, Fristen und Begründungserfordernisse beachtet, kann auch in Deutschland wirksam kündigen. Wichtig: Dokumentation von Anfang an, Betriebsrat rechtzeitig einbinden, und im Zweifel rechtliche Beratung einholen.
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