Werkstudent Zeiterfassung: Besondere Regelungen
Werkstudenten genießen einen besonderen Status in der Sozialversicherung – das sogenannte Werkstudentenprivileg. Damit dieses erhalten bleibt, müssen strenge Arbeitszeitgrenzen eingehalten werden. Die korrekte Zeiterfassung ist daher nicht nur für die gesetzliche Dokumentationspflicht wichtig, sondern auch für die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Grenzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Werkstudenten dürfen während der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten
- In den Semesterferien sind bis zu 40 Stunden pro Woche möglich
- Die Zeiterfassungspflicht gilt auch für Werkstudenten
- Bei Überschreitung der Grenzen droht der Verlust des Werkstudentenprivilegs
- Die Zeiterfassung dient als Nachweis bei Prüfungen durch die Rentenversicherung
Das Werkstudentenprivileg
Sozialversicherungsrechtliche Vorteile
Werkstudenten profitieren von reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen:
| Versicherung | Beitragspflicht |
|---|---|
| Rentenversicherung | Ja (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) |
| Krankenversicherung | Nein |
| Pflegeversicherung | Nein |
| Arbeitslosenversicherung | Nein |
Diese Vorteile gelten nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzungen für das Privileg
Um als Werkstudent anerkannt zu werden, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Immatrikulation an einer Hochschule oder Fachhochschule
- Studium als Haupttätigkeit (Zeit und Arbeitskraft überwiegend dem Studium gewidmet)
- Arbeitszeit von maximal 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit
- Beschäftigung nicht als Hauptberuf
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Die 20-Stunden-Grenze
Grundregel
Während der Vorlesungszeit dürfen Werkstudenten höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten. Diese Grenze gilt pro Kalenderwoche (Montag bis Sonntag).
Wichtig: Die 20 Stunden beziehen sich auf die tatsächlich geleistete Arbeitszeit, nicht auf die vertraglich vereinbarte.
Ausnahmen von der 20-Stunden-Regel
Mehr als 20 Stunden pro Woche sind zulässig in:
- Semesterferien
- Wochenendearbeit und Nachtarbeit (sofern das Studium nicht beeinträchtigt wird)
- Zeitlich befristeten Mehrarbeitsphasen (maximal 26 Wochen im Jahr über 20 Stunden)
Berechnung bei mehreren Jobs
Hat ein Student mehrere Beschäftigungen, werden die Stunden zusammengerechnet:
| Job | Wochenstunden |
|---|---|
| Werkstudent Firma A | 15 Stunden |
| Minijob Firma B | 6 Stunden |
| Summe | 21 Stunden → Grenze überschritten |
Die Zeiterfassung bei jedem Arbeitgeber muss die Gesamtbelastung berücksichtigen.
Semesterferien: Erweiterte Möglichkeiten
Regelungen in vorlesungsfreier Zeit
In den Semesterferien können Werkstudenten mehr arbeiten:
- Bis zu 40 Stunden pro Woche möglich
- Weiterhin Werkstudentenprivileg
- Maximale Dauer: Die vorlesungsfreie Zeit
26-Wochen-Regel
Unabhängig von Semesterferien gilt: Ein Werkstudent darf maximal 26 Wochen pro Jahr mehr als 20 Stunden arbeiten, ohne das Privileg zu verlieren. Diese Wochen können in den Semesterferien oder bei Nacht-/Wochenendarbeit anfallen.
Die Zeiterfassung muss daher auch dokumentieren:
- Wochen mit über 20 Stunden
- Kumulation über das Jahr
- Ursache (Semesterferien, Nachtarbeit etc.)
Zeiterfassung für Werkstudenten
Dokumentationspflicht
Die Zeiterfassungspflicht gilt auch für Werkstudenten. Der Arbeitgeber muss dokumentieren:
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- Pausenzeiten
- Wöchentliche Gesamtstunden
Besondere Anforderungen
Für Werkstudenten empfiehlt sich zusätzlich:
- Wochenübersicht mit Stundenanzahl
- Kennzeichnung von Semesterferien-Wochen
- Dokumentation bei Überschreitung der 20 Stunden
- Jahresübersicht für die 26-Wochen-Kontrolle
Zeiterfassung bei flexiblen Einsätzen
Viele Werkstudenten arbeiten zu unterschiedlichen Zeiten. Die digitale Zeiterfassung bietet hier Vorteile:
- Erfassung auch von unregelmäßigen Arbeitszeiten
- Automatische Wochensummen
- Warnung bei Annäherung an die 20-Stunden-Grenze
- Dokumentation für spätere Prüfungen
Zeiterfassung für Werkstudenten
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Konsequenzen bei Überschreitung
Verlust des Werkstudentenprivilegs
Bei regelmäßiger Überschreitung der 20-Stunden-Grenze:
- Volle Sozialversicherungspflicht (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung)
- Rückwirkende Beitragsnachzahlung möglich
- Beiträge vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Betriebsprüfung durch Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung prüft bei Betriebsprüfungen auch Werkstudentenbeschäftigungen:
- Vorlage der Zeiterfassungsdaten
- Nachweis der Einhaltung der 20-Stunden-Grenze
- Prüfung der 26-Wochen-Regel
Eine lückenlose Zeiterfassung ist der beste Schutz vor Nachzahlungen.
Sanktionen für den Arbeitgeber
Bei fehlerhafter Einstufung drohen dem Arbeitgeber:
- Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge für bis zu vier Jahre
- Säumniszuschläge
- Mögliche strafrechtliche Konsequenzen bei Vorsatz
Praktische Tipps
Arbeitsvertrag richtig gestalten
Der Arbeitsvertrag sollte enthalten:
- Maximale Wochenstundenzahl (z.B. 20 Stunden)
- Hinweis auf das Werkstudentenprivileg
- Regelung für Semesterferien
- Verpflichtung zur Mitteilung bei weiteren Beschäftigungen
Arbeitszeitplanung
Eine vorausschauende Planung hilft:
- Feste Arbeitstage vereinbaren
- Mehrarbeit in Semesterferien einplanen
- Prüfungsphasen berücksichtigen
- Puffer für unvorhergesehene Mehrarbeit lassen
Selbstständige Tätigkeiten beachten
Auch selbstständige Tätigkeiten können das Werkstudentenprivileg gefährden:
- Nebengewerbliche Selbstständigkeit wird geprüft
- Zeitaufwand ist nachzuweisen
- Im Zweifel: Rücksprache mit der Krankenkasse
Abgrenzung zu anderen Beschäftigungsformen
Werkstudent vs. Minijob
| Merkmal | Werkstudent | Minijobber |
|---|---|---|
| Verdienstgrenze | Keine | 538 €/Monat (Stand 2024) |
| Stundengrenze | 20 Std./Woche | Nach Verdienst |
| Rentenversicherung | Pflicht | Optional |
| Krankenversicherung | Studentisch versichert | Keine Beiträge |
Werkstudent vs. Praktikum
- Pflichtpraktikum: Immer sozialversicherungsfrei
- Freiwilliges Praktikum: Maximal 3 Monate sozialversicherungsfrei
- Werkstudent: Dauerhaft mit Privileg
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Häufige Fragen
Fazit
Die Zeiterfassung für Werkstudenten ist mehr als nur die Erfüllung der gesetzlichen Dokumentationspflicht. Sie dient als Nachweis für die Einhaltung der 20-Stunden-Grenze und schützt vor teuren Nachzahlungen bei Betriebsprüfungen. Mit einer guten Zeiterfassung und vorausschauender Planung können Werkstudenten ihr Privileg dauerhaft sichern.
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