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Werkstudent Zeiterfassung: Besondere Regelungen

Zeiterfassung für Werkstudenten: 20-Stunden-Regel, Semesterferien und alle Besonderheiten bei der Arbeitszeitdokumentation erklärt.

6 Min. Lesezeit
Werkstudent erfasst Arbeitszeit am Laptop neben Studienmaterialien

Werkstudent Zeiterfassung: Besondere Regelungen

Werkstudenten genießen einen besonderen Status in der Sozialversicherung – das sogenannte Werkstudentenprivileg. Damit dieses erhalten bleibt, müssen strenge Arbeitszeitgrenzen eingehalten werden. Die korrekte Zeiterfassung ist daher nicht nur für die gesetzliche Dokumentationspflicht wichtig, sondern auch für die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Grenzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Werkstudenten dürfen während der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten
  • In den Semesterferien sind bis zu 40 Stunden pro Woche möglich
  • Die Zeiterfassungspflicht gilt auch für Werkstudenten
  • Bei Überschreitung der Grenzen droht der Verlust des Werkstudentenprivilegs
  • Die Zeiterfassung dient als Nachweis bei Prüfungen durch die Rentenversicherung

Das Werkstudentenprivileg

Sozialversicherungsrechtliche Vorteile

Werkstudenten profitieren von reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen:

VersicherungBeitragspflicht
RentenversicherungJa (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil)
KrankenversicherungNein
PflegeversicherungNein
ArbeitslosenversicherungNein

Diese Vorteile gelten nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Voraussetzungen für das Privileg

Um als Werkstudent anerkannt zu werden, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Immatrikulation an einer Hochschule oder Fachhochschule
  • Studium als Haupttätigkeit (Zeit und Arbeitskraft überwiegend dem Studium gewidmet)
  • Arbeitszeit von maximal 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit
  • Beschäftigung nicht als Hauptberuf

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Die 20-Stunden-Grenze

Grundregel

Während der Vorlesungszeit dürfen Werkstudenten höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten. Diese Grenze gilt pro Kalenderwoche (Montag bis Sonntag).

Wichtig: Die 20 Stunden beziehen sich auf die tatsächlich geleistete Arbeitszeit, nicht auf die vertraglich vereinbarte.

Ausnahmen von der 20-Stunden-Regel

Mehr als 20 Stunden pro Woche sind zulässig in:

  • Semesterferien
  • Wochenendearbeit und Nachtarbeit (sofern das Studium nicht beeinträchtigt wird)
  • Zeitlich befristeten Mehrarbeitsphasen (maximal 26 Wochen im Jahr über 20 Stunden)

Berechnung bei mehreren Jobs

Hat ein Student mehrere Beschäftigungen, werden die Stunden zusammengerechnet:

JobWochenstunden
Werkstudent Firma A15 Stunden
Minijob Firma B6 Stunden
Summe21 Stunden → Grenze überschritten

Die Zeiterfassung bei jedem Arbeitgeber muss die Gesamtbelastung berücksichtigen.

Semesterferien: Erweiterte Möglichkeiten

Regelungen in vorlesungsfreier Zeit

In den Semesterferien können Werkstudenten mehr arbeiten:

  • Bis zu 40 Stunden pro Woche möglich
  • Weiterhin Werkstudentenprivileg
  • Maximale Dauer: Die vorlesungsfreie Zeit

26-Wochen-Regel

Unabhängig von Semesterferien gilt: Ein Werkstudent darf maximal 26 Wochen pro Jahr mehr als 20 Stunden arbeiten, ohne das Privileg zu verlieren. Diese Wochen können in den Semesterferien oder bei Nacht-/Wochenendarbeit anfallen.

Die Zeiterfassung muss daher auch dokumentieren:

  • Wochen mit über 20 Stunden
  • Kumulation über das Jahr
  • Ursache (Semesterferien, Nachtarbeit etc.)

Zeiterfassung für Werkstudenten

Dokumentationspflicht

Die Zeiterfassungspflicht gilt auch für Werkstudenten. Der Arbeitgeber muss dokumentieren:

  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
  • Pausenzeiten
  • Wöchentliche Gesamtstunden

Besondere Anforderungen

Für Werkstudenten empfiehlt sich zusätzlich:

  • Wochenübersicht mit Stundenanzahl
  • Kennzeichnung von Semesterferien-Wochen
  • Dokumentation bei Überschreitung der 20 Stunden
  • Jahresübersicht für die 26-Wochen-Kontrolle

Zeiterfassung bei flexiblen Einsätzen

Viele Werkstudenten arbeiten zu unterschiedlichen Zeiten. Die digitale Zeiterfassung bietet hier Vorteile:

  • Erfassung auch von unregelmäßigen Arbeitszeiten
  • Automatische Wochensummen
  • Warnung bei Annäherung an die 20-Stunden-Grenze
  • Dokumentation für spätere Prüfungen

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Konsequenzen bei Überschreitung

Verlust des Werkstudentenprivilegs

Bei regelmäßiger Überschreitung der 20-Stunden-Grenze:

  • Volle Sozialversicherungspflicht (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung)
  • Rückwirkende Beitragsnachzahlung möglich
  • Beiträge vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Betriebsprüfung durch Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung prüft bei Betriebsprüfungen auch Werkstudentenbeschäftigungen:

  • Vorlage der Zeiterfassungsdaten
  • Nachweis der Einhaltung der 20-Stunden-Grenze
  • Prüfung der 26-Wochen-Regel

Eine lückenlose Zeiterfassung ist der beste Schutz vor Nachzahlungen.

Sanktionen für den Arbeitgeber

Bei fehlerhafter Einstufung drohen dem Arbeitgeber:

  • Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge für bis zu vier Jahre
  • Säumniszuschläge
  • Mögliche strafrechtliche Konsequenzen bei Vorsatz

Praktische Tipps

Arbeitsvertrag richtig gestalten

Der Arbeitsvertrag sollte enthalten:

  • Maximale Wochenstundenzahl (z.B. 20 Stunden)
  • Hinweis auf das Werkstudentenprivileg
  • Regelung für Semesterferien
  • Verpflichtung zur Mitteilung bei weiteren Beschäftigungen

Arbeitszeitplanung

Eine vorausschauende Planung hilft:

  • Feste Arbeitstage vereinbaren
  • Mehrarbeit in Semesterferien einplanen
  • Prüfungsphasen berücksichtigen
  • Puffer für unvorhergesehene Mehrarbeit lassen

Selbstständige Tätigkeiten beachten

Auch selbstständige Tätigkeiten können das Werkstudentenprivileg gefährden:

  • Nebengewerbliche Selbstständigkeit wird geprüft
  • Zeitaufwand ist nachzuweisen
  • Im Zweifel: Rücksprache mit der Krankenkasse

Abgrenzung zu anderen Beschäftigungsformen

Werkstudent vs. Minijob

MerkmalWerkstudentMinijobber
VerdienstgrenzeKeine538 €/Monat (Stand 2024)
Stundengrenze20 Std./WocheNach Verdienst
RentenversicherungPflichtOptional
KrankenversicherungStudentisch versichertKeine Beiträge

Werkstudent vs. Praktikum

  • Pflichtpraktikum: Immer sozialversicherungsfrei
  • Freiwilliges Praktikum: Maximal 3 Monate sozialversicherungsfrei
  • Werkstudent: Dauerhaft mit Privileg

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Häufige Fragen

Während der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden pro Woche. In den Semesterferien sind bis zu 40 Stunden möglich. Insgesamt dürfen nicht mehr als 26 Wochen pro Jahr über 20 Stunden gearbeitet werden.
Bei regelmäßiger Überschreitung verliert der Student das Werkstudentenprivileg und wird voll sozialversicherungspflichtig. Es drohen rückwirkende Beitragsnachzahlungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Ja, die Zeiterfassungspflicht gilt für alle Arbeitnehmer, auch für Werkstudenten. Die Dokumentation ist zudem wichtig als Nachweis für die Einhaltung der 20-Stunden-Grenze bei Prüfungen durch die Rentenversicherung.
Ja, hat ein Student mehrere Beschäftigungen, werden alle Arbeitsstunden zusammengerechnet. Die 20-Stunden-Grenze gilt für die Gesamtarbeitszeit, nicht pro Arbeitgeber.
Ja, in den vorlesungsfreien Zeiten (Semesterferien) dürfen Werkstudenten auch mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, ohne das Werkstudentenprivileg zu verlieren – vorausgesetzt, die 26-Wochen-Regel wird eingehalten.

Fazit

Die Zeiterfassung für Werkstudenten ist mehr als nur die Erfüllung der gesetzlichen Dokumentationspflicht. Sie dient als Nachweis für die Einhaltung der 20-Stunden-Grenze und schützt vor teuren Nachzahlungen bei Betriebsprüfungen. Mit einer guten Zeiterfassung und vorausschauender Planung können Werkstudenten ihr Privileg dauerhaft sichern.

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