Zum Hauptinhalt springen

Praktikum Zeiterfassung: Rechte und Pflichten

Zeiterfassung im Praktikum: Rechtliche Anforderungen, Unterschiede zwischen Pflicht- und freiwilligem Praktikum und Dokumentationspflichten.

5 Min. Lesezeit
Praktikant am Arbeitsplatz dokumentiert Arbeitszeit

Praktikum Zeiterfassung: Rechte und Pflichten

Praktikanten sind keine vollwertigen Arbeitnehmer, unterliegen aber dennoch arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften. Die korrekte Zeiterfassung ist auch im Praktikum wichtig – sowohl für den rechtlichen Schutz des Praktikanten als auch für den Nachweis der praktischen Tätigkeit.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Zeiterfassungspflicht gilt grundsätzlich auch für Praktikanten
  • Pflichtpraktika und freiwillige Praktika haben unterschiedliche rechtliche Grundlagen
  • Bei freiwilligen Praktika über 3 Monate gilt der Mindestlohn
  • Das Arbeitszeitgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz sind einzuhalten
  • Die Zeiterfassung dient auch als Nachweis für Studium oder Ausbildung

Arten von Praktika

Pflichtpraktikum

Ein Pflichtpraktikum wird durch Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben:

  • Im Rahmen eines Studiums (Praxissemester)
  • In der schulischen Ausbildung
  • Zur Erlangung einer Hochschulzugangsberechtigung

Rechtliche Besonderheiten:

  • Kein Anspruch auf Mindestlohn
  • Sozialversicherungsfrei
  • Praktikumsvertrag empfohlen

Freiwilliges Praktikum

Ein freiwilliges Praktikum wird eigenständig vereinbart:

  • Orientierungspraktikum vor Studium/Ausbildung
  • Praktikum zur Berufsorientierung
  • Praktikum während des Studiums (nicht vorgeschrieben)

Rechtliche Besonderheiten:

  • Ab 3 Monaten Dauer: Mindestlohn
  • Möglicherweise Sozialversicherungspflicht
  • Arbeitsvertragliche Grundsätze anwendbar

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Zeiterfassungspflicht für Praktikanten

Gilt die Zeiterfassungspflicht?

Die nach dem BAG-Urteil bestehende Zeiterfassungspflicht gilt für alle Arbeitnehmer. Ob Praktikanten darunter fallen, hängt von der Art des Praktikums ab:

PraktikumsartArbeitnehmer?Zeiterfassungspflicht?
PflichtpraktikumUmstrittenEmpfohlen
Freiwilliges Praktikum >3 MonateJaJa
HospitanzNeinNein
SchnupperpraktikumNeinNein

Unabhängig von der Rechtslage

Auch wenn die Zeiterfassungspflicht möglicherweise nicht greift, ist eine Dokumentation sinnvoll:

  • Nachweis für Studien-/Prüfungsordnung
  • Kontrolle der Arbeitszeit
  • Schutz vor Überlastung
  • Basis für Praktikumszeugnis

Arbeitszeitgesetz und Praktikum

Anwendbarkeit des ArbZG

Das Arbeitszeitgesetz gilt auch für Praktikanten:

  • Höchstarbeitszeit: 8 Stunden täglich (10 mit Ausgleich)
  • Pausenregelung: 30 Minuten bei >6 Stunden, 45 Minuten bei >9 Stunden
  • Ruhezeit: Mindestens 11 Stunden zwischen Arbeitstagen

Jugendarbeitsschutzgesetz

Für minderjährige Praktikanten (unter 18) gilt zusätzlich das Jugendarbeitsschutzgesetz:

  • Maximal 8 Stunden täglich, 40 Stunden wöchentlich
  • Keine Nachtarbeit (20-6 Uhr)
  • Keine Sonn- und Feiertagsarbeit (Ausnahmen möglich)
  • Längere Pausenzeiten

Praktische Umsetzung der Zeiterfassung

Was muss dokumentiert werden?

Eine vollständige Zeiterfassung im Praktikum umfasst:

  • Tägliche Arbeitszeit (Beginn, Ende)
  • Pausenzeiten
  • Wöchentliche Gesamtstunden
  • Bei Pflichtpraktikum: Dokumentation für Hochschule

Methoden der Zeiterfassung

Für Praktikanten eignen sich:

Besonderheiten bei Schülerpraktika

Bei Schülerpraktika sollte die Zeiterfassung zusätzlich dokumentieren:

  • Bescheinigung für die Schule
  • Einhaltung der Jugendarbeitsschutzvorschriften
  • Unterschrift des Betreuers

Zeiterfassung für alle Beschäftigten

MyTimeTracker erfasst Arbeitszeiten für Praktikanten genauso einfach wie für Festangestellte – rechtssicher und unkompliziert.

  • Sofort einsatzbereit
  • DSGVO-konform
  • Keine Einrichtung nötig
Kostenlos testen

Mindestlohn im Praktikum

Wann gilt der Mindestlohn?

Bei freiwilligen Praktika gilt der gesetzliche Mindestlohn, wenn:

  • Das Praktikum länger als 3 Monate dauert
  • Es kein Pflichtpraktikum im Rahmen von Ausbildung oder Studium ist
  • Es keine Einstiegsqualifizierung ist

Zeiterfassung als Nachweis

Bei mindestlohnpflichtigen Praktika ist die Dokumentationspflicht besonders wichtig:

  • Nachweis der korrekten Vergütung
  • Schutz bei Betriebsprüfungen
  • Vermeidung von Nachzahlungen

Rechte des Praktikanten

Einsichtnahme in Zeiterfassung

Praktikanten haben das Recht:

  • Ihre erfassten Arbeitszeiten einzusehen
  • Korrekturen zu beantragen
  • Eine Kopie der Nachweise zu erhalten

Überstunden im Praktikum

Überstunden sollten im Praktikum vermieden werden:

  • Der Lerncharakter steht im Vordergrund
  • Regelmäßige Überstunden deuten auf Missbrauch hin
  • Bei mindestlohnpflichtigen Praktika: Vergütungspflicht

Bescheinigung für Studium/Ausbildung

Die Zeiterfassung dient als Basis für:

  • Praktikumsbescheinigung
  • Nachweis der Stundenanzahl
  • Bestätigung für Prüfungsamt

Besondere Situationen

Remote-Praktikum

Bei Praktika im Homeoffice:

  • Zeiterfassung auch von zuhause
  • Klare Kommunikation zu Arbeitszeiten
  • Erreichbarkeit definieren

Praktikum im Ausland

Bei Praktika außerhalb Deutschlands:

  • Örtliches Arbeitsrecht beachten
  • Zeiterfassung trotzdem führen
  • Für deutschen Nachweis nutzbar

Praktikum während des Studiums

Bei studienbegleitenden Praktika:

Flexible Zeiterfassung

Ob im Büro, im Homeoffice oder unterwegs – MyTimeTracker passt sich Ihrem Praktikum an.

  • Sofort einsatzbereit
  • DSGVO-konform
  • Keine Einrichtung nötig
14 Tage kostenlos testen

Häufige Fragen

Bei freiwilligen Praktika über 3 Monate, die dem Mindestlohn unterliegen, gilt die Dokumentationspflicht. Bei Pflichtpraktika ist eine Zeiterfassung zumindest für den Nachweis gegenüber der Hochschule sinnvoll, auch wenn die gesetzliche Pflicht umstritten ist.
Volljährige Praktikanten unterliegen dem Arbeitszeitgesetz: maximal 8 Stunden täglich bzw. 10 mit Ausgleich. Für minderjährige Praktikanten gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz: maximal 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich.
Ja, die gesetzlichen Pausenregelungen gelten auch für Praktikanten. Bei mehr als 6 Stunden Arbeit sind 30 Minuten Pause vorgeschrieben, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten.
Typischerweise benötigen Sie einen Nachweis über die geleisteten Stunden, häufig mit Unterschrift des Betreuers. Die genauen Anforderungen ergeben sich aus Ihrer Studien- oder Prüfungsordnung. Eine regelmäßige Zeiterfassung ist die beste Grundlage dafür.
Bei mindestlohnpflichtigen Praktika müssen Überstunden vergütet werden. Grundsätzlich sollten Überstunden im Praktikum vermieden werden, da der Lerncharakter im Vordergrund steht. Regelmäßige Überstunden können auf einen Missbrauch des Praktikumsverhältnisses hindeuten.

Fazit

Die Zeiterfassung im Praktikum schützt sowohl Praktikanten als auch Unternehmen. Sie dient als Nachweis für Hochschule oder Schule, sichert die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften und ist bei mindestlohnpflichtigen Praktika ohnehin vorgeschrieben. Eine ordentliche Dokumentation sollte daher in jedem Praktikum selbstverständlich sein.

Zeiterfassung starten

14 Tage kostenlos testen

Kostenlos testen

Zeiterfassung einfach & gesetzeskonform

Starten Sie jetzt mit MyTimeTracker und erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen. 14 Tage kostenlos testen, keine Kreditkarte erforderlich.

  • Sofort einsatzbereit
  • DSGVO-konform
  • Keine Einrichtung nötig
Kostenlos testen