Zum Hauptinhalt springen

Dienstplan: Gesetzliche Vorgaben beachten

Gesetzliche Vorgaben für Dienstpläne: Arbeitszeitgesetz, Ruhezeiten, Höchstarbeitszeit und was bei der Schichtplanung zu beachten ist.

6 Min. Lesezeit
Gesetzbuch neben einem Dienstplan

Dienstplan: Gesetzliche Vorgaben beachten

Ein Dienstplan muss nicht nur betriebliche Anforderungen erfüllen, sondern auch gesetzliche Vorgaben einhalten. Das Arbeitszeitgesetz setzt klare Grenzen für Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten. Verstöße können Bußgelder nach sich ziehen und schaden den Mitarbeitern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die tägliche Arbeitszeit auf 8 Stunden (10 mit Ausgleich)
  • Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen
  • Pausen müssen bei mehr als 6 Stunden Arbeit gewährt werden
  • Sonn- und Feiertagsarbeit ist nur in bestimmten Branchen erlaubt
  • Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz können Bußgelder bis 30.000 Euro nach sich ziehen

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Grundlagen des Arbeitszeitgesetzes

Geltungsbereich

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt für:

  • Alle Arbeitnehmer
  • Auszubildende
  • Praktikanten (unter bestimmten Voraussetzungen)

Nicht erfasst werden:

Höchstarbeitszeit

Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten.

Ausnahme: Verlängerung auf bis zu 10 Stunden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden nicht überschritten werden.

RegelungStunden
Normale Höchstarbeitszeit8 h/Tag
Mit Ausgleich10 h/Tag
Wöchentlich (Normalfall)48 h/Woche
Wöchentlich (mit Ausgleich)60 h/Woche

Ruhezeiten

Zwischen Ende der Arbeit und Beginn der nächsten Arbeitszeit müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen.

Verkürzte Ruhezeit (10 Stunden) möglich in:

  • Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
  • Gaststätten und Hotels
  • Verkehrsbetrieben
  • Rundfunk
  • Landwirtschaft

Voraussetzung: Ausgleich innerhalb eines Monats.

Pausenregelungen

Gesetzliche Mindestpausen

Die Pausenregelung im Dienstplan:

ArbeitszeitMindestpause
Bis 6 StundenKeine Pflicht
Über 6 bis 9 Stunden30 Minuten
Über 9 Stunden45 Minuten

Pausenaufteilung

Pausen können aufgeteilt werden:

  • Mindestdauer pro Pausenabschnitt: 15 Minuten
  • Keine Pause zu Beginn oder Ende der Arbeitszeit
  • Pausen sind unbezahlt (Arbeitsunterbrechung)

Im Dienstplan beachten

  • Pausenzeiten einplanen oder automatisch abziehen
  • Bei durchgehender Besetzung: Ablösepausen organisieren
  • Dokumentation der Pausenzeiten

Rechtssichere Dienstplanung

MyTimeTracker prüft automatisch auf Einhaltung der Ruhezeiten und Pausenvorschriften.

  • Sofort einsatzbereit
  • DSGVO-konform
  • Keine Einrichtung nötig
Kostenlos testen

Sonn- und Feiertagsarbeit

Grundsatz: Beschäftigungsverbot

An Sonn- und Feiertagen dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht beschäftigt werden.

Ausnahmen

Sonntagsarbeit ist erlaubt in:

  • Not- und Rettungsdiensten
  • Feuerwehr und Polizei
  • Krankenhäusern und Pflegeheimen
  • Gaststätten und Hotels
  • Kultureinrichtungen (Theater, Museen)
  • Medien (Rundfunk, Presse)
  • Messen und Ausstellungen
  • Verkehrsbetrieben
  • Energieversorgung
  • Bestimmten Produktionsprozessen

Ersatzruhetag

Wer am Sonntag arbeitet, hat Anspruch auf:

  • Ersatzruhetag innerhalb von 2 Wochen
  • Bei Feiertagsarbeit: Ersatz innerhalb von 8 Wochen
  • Mindestens 15 Sonntage pro Jahr frei

Nachtarbeit

Definition

Nachtarbeit liegt vor bei:

  • Arbeit zwischen 23:00 und 6:00 Uhr
  • Mehr als 2 Stunden Nachtarbeit regelmäßig
  • Oder an mindestens 48 Tagen im Jahr

Besondere Schutzvorschriften

Für Nachtarbeiter gelten:

  • Anspruch auf arbeitsmedizinische Untersuchung
  • Höchstens 8 Stunden täglich (im Durchschnitt)
  • Anspruch auf angemessene Zuschläge oder Freizeitausgleich
  • Recht auf Tagarbeitsplatz bei Gesundheitsproblemen

Im Dienstplan

Bei Nachtschichten beachten:

  • Regelmäßige Rotation oder Dauernachtschicht
  • Gesundheitsschutz
  • Zuschläge oder Freizeitausgleich planen

Jugendarbeitsschutz

Besondere Regeln für Minderjährige

Das Jugendarbeitsschutzgesetz setzt strengere Grenzen:

RegelungErwachseneJugendliche
Tägliche Arbeitszeit8-10 h8 h
Wöchentliche Arbeitszeit48-60 h40 h
NachtarbeitErlaubtVerboten (20-6 Uhr)
SonntagsarbeitBedingtSehr eingeschränkt
RuhepausenAb 6 h: 30 minAb 4,5 h: 30 min

Im Dienstplan

Für minderjährige Mitarbeiter:

  • Separate Planungsregeln anlegen
  • Keine Spätschichten nach 20:00 Uhr
  • Strengere Pausenregeln beachten

Dokumentationspflichten

Zeiterfassung

Nach dem BAG-Urteil müssen Arbeitszeiten erfasst werden:

  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
  • Aufbewahrung für 2 Jahre
  • Bei Überschreitung der 8-Stunden-Grenze: Besondere Aufzeichnungspflicht

Dienstplan als Nachweis

Der Dienstplan dient als:

  • Planungsgrundlage
  • Nachweis für geplante Arbeitszeiten
  • Basis für die Zeiterfassung
  • Dokumentation bei Betriebsprüfungen

Dokumentation leicht gemacht

Mit MyTimeTracker erfüllen Sie alle Dokumentationspflichten – Dienstplanung und Zeiterfassung in einem.

  • Sofort einsatzbereit
  • DSGVO-konform
  • Keine Einrichtung nötig
14 Tage kostenlos testen

Mitbestimmung des Betriebsrats

Beteiligungsrechte

Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei:

  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
  • Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage
  • Einführung und Anwendung von Zeiterfassung
  • Überstundenanordnung
  • Schichtplänen

Betriebsvereinbarung

Häufig wird eine Betriebsvereinbarung geschlossen über:

  • Grundsätze der Dienstplanung
  • Ankündigungsfristen
  • Regeln für kurzfristige Änderungen
  • Schichtzuschläge
  • Berücksichtigung von Wünschen

Sanktionen bei Verstößen

Bußgelder

Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz können kosten:

  • Bis zu 30.000 Euro pro Verstoß
  • Bei Vorsatz: Straftatbestand möglich
  • Wiederholte Verstöße: Höhere Strafen

Typische Verstöße

Häufige Probleme im Dienstplan:

  • Überschreitung der Höchstarbeitszeit
  • Unterschreitung der Ruhezeit
  • Fehlende oder zu kurze Pausen
  • Unzulässige Sonntagsarbeit
  • Fehlende Dokumentation

Verantwortlichkeit

Verantwortlich sind:

  • Geschäftsführung/Inhaber
  • Personalleitung
  • Direkte Vorgesetzte (bei Anordnung)

Häufige Fragen

Gesetzlich gibt es keine Frist. Üblich und empfehlenswert sind 2-4 Wochen Vorlauf. Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können längere Fristen vorsehen. Je früher, desto besser für die Planbarkeit der Mitarbeiter.
Nur wenn mindestens 11 Stunden Ruhezeit gewährleistet sind. Bei Spätschicht bis 22:00 Uhr und Frühschicht ab 6:00 Uhr sind das nur 8 Stunden – ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz. Lösung: Ein freier Tag dazwischen oder angepasste Schichtzeiten.
Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht, aber eine Berücksichtigung ist empfehlenswert. Betriebsvereinbarungen können Regeln vorsehen. Zudem können bestimmte Wünsche rechtlich geschützt sein, etwa bei Kinderbetreuung oder Pflegeverpflichtungen.
Grundsätzlich ja, im Rahmen des Direktionsrechts. Allerdings müssen Sie auf berechtigte Interessen der Mitarbeiter Rücksicht nehmen. Bei kurzfristigen Änderungen kann ein Mitarbeiter ablehnen, wenn wichtige private Gründe entgegenstehen.
Die Gewerbeaufsicht kann Dienstpläne und Zeiterfassung prüfen. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Halten Sie daher Dienstpläne und Arbeitszeitnachweise mindestens 2 Jahre auf und stellen Sie sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Fazit

Ein rechtssicherer Dienstplan erfordert die Beachtung zahlreicher gesetzlicher Vorgaben. Das Arbeitszeitgesetz setzt mit Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Pausenregelungen den Rahmen. Wer diese Grenzen kennt und beachtet, schützt nicht nur Mitarbeiter vor Überlastung, sondern das Unternehmen auch vor Bußgeldern. Moderne Planungssoftware mit automatischer Regelprüfung ist dabei eine große Hilfe.

Zeiterfassung starten

14 Tage kostenlos testen

Kostenlos testen

Zeiterfassung einfach & gesetzeskonform

Starten Sie jetzt mit MyTimeTracker und erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen. 14 Tage kostenlos testen, keine Kreditkarte erforderlich.

  • Sofort einsatzbereit
  • DSGVO-konform
  • Keine Einrichtung nötig
Kostenlos testen